Mit Fachanwälten für Strafrecht

    Anzeige, Vorladung oder Strafbefehl?

    Wenn die Polizei oder Staatsanwaltschaft sich meldet, ist schnelles, korrektes Handeln entscheidend. Wir geben dir eine erste Einordnung – und vermitteln dich an einen Fachanwalt für Strafrecht.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Anzeige, Vorladung oder Strafbefehl?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du hast eine Vorladung als Beschuldigter oder Zeuge erhalten
    Eine Anzeige wurde gegen dich erstattet – wie verhältst du dich richtig?
    Ein Strafbefehl liegt im Briefkasten – 14 Tage Einspruchsfrist
    Du wurdest verhaftet oder erkennungsdienstlich behandelt
    Du fragst dich, ob und wie du selbst Anzeige erstatten solltest
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

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      Du beschreibst die Situation – Vorwurf, Stand des Verfahrens, Schreiben hochladen
    2. 2
      Simplyright erläutert deine Rechte und das richtige Vorgehen – sofort
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      Wichtig: keine Aussage ohne Anwalt! Wir vermitteln zeitnah einen Fachanwalt
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      Bei Strafbefehl: rechtzeitig Einspruch einlegen oder fundiert akzeptieren

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Vorladung als Beschuldigter

    Du musst nicht erscheinen. Schweigerecht nutzen – immer Anwalt einschalten.

    Strafbefehl

    14 Tage Einspruchsfrist. Bei berechtigten Zweifeln Einspruch – wird sonst rechtskräftig.

    Hausdurchsuchung

    Nichts unterzeichnen, Anwalt rufen, Ablauf dokumentieren, eigene Aussagen vermeiden.

    Aussageverweigerung

    Als Beschuldigter hast du das Recht zu schweigen – Standardstrategie ohne Anwalt.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Strafrechtliche Verfahren sind komplex, schnelllebig und können Existenzen kosten. Die wichtigste Regel: Sage als Beschuldigter ohne Anwalt nichts. Du hast das Recht zu schweigen (§ 136 StPO) – nutze es. Eine vorschnelle Aussage 'um die Sache aufzuklären' kann massiv schaden. Auch wenn du dich völlig unschuldig fühlst: Erst der Anwalt macht Akteneinsicht und kann beurteilen, was die Ermittler wirklich haben. Eine Vorladung als Beschuldigter durch die Polizei musst du nicht wahrnehmen (anders als bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht). Du kannst formlos absagen oder einen Anwalt einschalten, der für dich kommuniziert. Eine Vorladung als Zeuge erfordert dagegen das Erscheinen – aber auch hier hast du Auskunftsverweigerungsrechte, etwa bei Selbstbelastung oder bei nahen Angehörigen. Ein Strafbefehl (§ 407 StPO) ist eine Art schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung. Die Staatsanwaltschaft beantragt ihn beim Gericht, der Richter erlässt ihn. Du hast 14 Tage ab Zustellung Zeit, Einspruch einzulegen (§ 410 StPO). Versäumst du diese Frist, wird der Strafbefehl rechtskräftig – mit Geldstrafe, ggf. Fahrverbot, eintrag im Bundeszentralregister (Vorstrafe) und je nach Höhe Eintrag im Führungszeugnis. Bei Geldstrafen über 90 Tagessätzen droht der Führungszeugnis-Eintrag, was berufliche Folgen haben kann. Daher: Strafbefehle nie ungeprüft akzeptieren. Bei einer Hausdurchsuchung gilt: Tür öffnen (sonst wird sie aufgebrochen), Beschluss zeigen lassen, nichts unterzeichnen, keine Aussagen, sofort Anwalt rufen. Du darfst der Durchsuchung nicht widersprechen, aber du darfst alles dokumentieren. Was beschlagnahmt wird, muss in einem Verzeichnis aufgenommen werden – bestehe darauf. Wer selbst Anzeige erstatten will, kann das schriftlich oder bei jeder Polizeidienststelle tun. Wichtig: Eine Anzeige kann nicht zurückgenommen werden – die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst über die Verfolgung. Bei einigen Delikten (Beleidigung, einfache Körperverletzung, Hausfriedensbruch) musst du zusätzlich einen Strafantrag stellen, sonst wird nicht ermittelt. Bei strafrechtlichen Verfahren ist die Vermittlung an einen Fachanwalt für Strafrecht zwingend zu empfehlen. Pflichtverteidigung übernimmt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen (Schwere des Vorwurfs, Untersuchungshaft, sonstige Komplexität). Auch bei Geringverdienern besteht ein Anspruch auf Beratungshilfe. Wir verzichten bewusst auf die automatische Erstellung von Schreiben in Strafsachen – jeder Fall ist individuell und braucht Fachberatung. Stattdessen bieten wir dir die Sofortvermittlung an einen erfahrenen Strafverteidiger.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 136 StPO – Schweigerecht
    • § 407 StPO – Strafbefehl
    • § 410 StPO – Einspruch 14 Tage
    • § 102 StPO – Durchsuchung
    • § 158 StPO – Strafanzeige
    • § 140 StPO – Pflichtverteidigung

    Sensibler Bereich – wir empfehlen anwaltliche Begleitung

    Simplyright bietet hier eine Erstorientierung und Vorbereitung. Für die finale Vertretung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt aus unserem Netzwerk.

    Anwalt finden

    Häufige Fragen zu Anzeige, Vorladung oder Strafbefehl

    Muss ich zur Polizei-Vorladung kommen?

    Als Beschuldigter: nein. Als Zeuge zur Staatsanwaltschaft oder zum Gericht: ja. Aussage ohne Anwalt nie ratsam.

    Was ist ein Strafbefehl?

    Schriftliches Urteil ohne Hauptverhandlung. 14 Tage Einspruchsfrist – sonst rechtskräftig mit allen Folgen (Vorstrafe, Geldstrafe, ggf. Fahrverbot).

    Wie verhalte ich mich bei einer Hausdurchsuchung?

    Tür öffnen, Beschluss zeigen lassen, nichts unterschreiben, keine Aussagen, sofort Anwalt rufen, alles dokumentieren.

    Brauche ich einen Pflichtverteidiger?

    Bei schweren Vorwürfen oder Untersuchungshaft ja – bestellt das Gericht. Sonst kannst du Beratungshilfe beantragen.

    Was passiert, wenn ich den Strafbefehl ignoriere?

    Er wird nach 14 Tagen rechtskräftig. Geldstrafe muss gezahlt, ggf. Fahrverbot vollzogen werden – plus Vorstrafe.

    Kann ich eine Anzeige zurücknehmen?

    Nein. Die Staatsanwaltschaft entscheidet selbst, ob sie ermittelt. Strafantrag (z.B. bei Beleidigung) kann zurückgenommen werden.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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