Programme wie „Agentur zur Freiheit“ von Philipp Lang versprechen schnellen Reichtum durch digitales Marketing. Doch die Realität sieht für viele Teilnehmende anders aus: hohe Coaching-Kosten, enttäuschende Inhalte und schwierige Verträge. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Rechte Sie haben und wie Sie sich wehren können.

Wichtige Erkenntnisse
- Die Coaching-Kosten bei Philipp Lang und der NV Business Consulting GmbH liegen häufig bei rund 9.500 bis 9.800 Euro – für überwiegend videobasierte Online-Programme mit eingeschränkter individueller Betreuung.
- Gerichte wie das Landgericht Tübingen und das OLG Stuttgart stufen solche Coaching-Verträge als Fernunterricht ein und erklären sie ohne die notwendige Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz für unwirksam.
- Viele Kundinnen und Kunden empfinden die tatsächliche Leistung als unpassend zu den Versprechen und wollen ihr Geld zurück.
- Betroffene haben gute Chancen, Verträge zu widerrufen und gezahlte Beträge zurückzuerhalten.
- Simplyright unterstützt Verbraucher dabei, Coaching-Verträge prüfen zu lassen, Ansprüche durchzusetzen und unübersichtliche Kosten zu begrenzen.
Wer ist Philipp Lang und was macht die NV Business Consulting GmbH?
Philipp Lang tritt als Online-Coach auf, der in 33 Tagen fünfstellige Umsätze in Aussicht stellt. Sein Versprechen: 10.000 bis 25.000 Euro monatlich, auch ohne Vorkenntnisse. Das Coaching von Philipp Lang konzentriert sich auf digitalen Dienstleistungsaufbau, und Teilnehmer lernen Online-Marketing zur Kundengewinnung für Unternehmen. Das Geschäftsmodell soll durch Automatisierung wachsen, wobei der Schwerpunkt laut Eigenbeschreibung auf direkter Umsetzung statt theoretischem Wissen liegt.
Seine Angebote werden über die NV Business Consulting GmbH vermarktet, insbesondere das Programm „Agentur zur Freiheit – Elite Coaching 5.0″. Auf der offiziellen Website veröffentlicht die Firma Erfolgsgeschichten von Teilnehmern, und Erfolgsberichte weisen hohe Einkommenszahlen auf. Philipp Lang hat auf ProvenExpert viele sehr gute Bewertungen erhalten, und es gibt viele 5-Sterne-Bewertungen für seine Schulungen. Allerdings wurden einige Bewertungen durch Anpassungen im Coaching honoriert – ein Punkt, der Kritik auf sich zieht.
Trotz dieser positiven Darstellung existiert allgemeine Skepsis gegenüber Online-Coachings dieser Art. Wenig unabhängige Daten zu langfristigem Erfolg von Teilnehmern sind verfügbar. Philipp Langs Coaching-Argumentation wird von Rechtsexperten kritisch gesehen. Kritische Stimmen werden eher in Bewertungen, Foren und bei rechtlichen Auseinandersetzungen sichtbar. Wir bei Simplyright machen aus Sicht von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf potentielle Risiken aufmerksam.
Typische Struktur der Coaching-Verträge von Philipp Lang / NV Business Consulting
Ein Coaching-Vertrag kommt bei der NV Business Consulting GmbH typischerweise nach einem bestimmten Muster zustande. Das Programm wird als klar strukturierter Prozess beschrieben – doch die Vertragsdetails bergen Risiken:
- Der Kontakt beginnt oft mit einem „kostenlosen Videotraining“ oder einer Methode, bei der Interessenten über eine Landing Page ihre E-Mail Adresse hinterlassen. Im Anschluss folgt ein Beratungsgespräch per Telefon.
- Im Gespräch erhalten Personen Angebote für Programme wie „Agentur zur Freiheit – Elite Coaching“ mit Pauschalen im Bereich von ca. 8.000 bis 12.000 Euro. Philipp Langs Coaching-Programm kostet laut mehreren Quellen 9.800 Euro.
- Das Angebot umfasst laut Werbung persönliches Coaching und Austausch mit Teilnehmern. In der Praxis bestehen die Inhalte jedoch häufig aus aufgezeichneten Videos, Standard-Vorlagen und Gruppen-Calls. Individuelle Betreuung bleibt begrenzt.
- Vertragslaufzeiten und Zahlungsmodalitäten (Raten, Gesamtbetrag, sofortige Fälligkeit) wirken für Laien oft unübersichtlich und führen zu erheblicher finanzieller Belastung.
- Klauseln zu eingeschränktem Widerrufsrecht, Leistungsausschlüssen und Bedingungen für eine Geld zurück Garantie sind für Verbraucher schwer verständlich. Eine Geld-zurück-Garantie muss in den AGB vereinbart sein – doch Kunden berichten von Problemen mit der Geld-zurück-Garantie, weil die Bedingungen in der Praxis kaum erfüllbar sind.
Simplyright hilft Ihnen, solche Coaching-Verträge rechtlich prüfen zu lassen und Chancen für Rückabwicklung und Rückzahlung zu identifizieren.
Konkrete Probleme aus Kundensicht: Versprechen, Inhalte, Kosten
Die Erfahrungen vieler Teilnehmender offenbaren Probleme mit dem Online-Coaching Programm von Philipp Lang:
- Interessenten werden mit Aussagen wie „mehr als 10.000 Euro in 33 Tagen“ oder „Starte dein Business ohne Vorkenntnisse“ angesprochen. Der Verbraucherdienst e.V. beschreibt solche hohen Einkommensversprechen als kritisch.
- Eine Mandantin erhielt nach der Teilnahme an einem Gespräch – statt des erwarteten Nebenverdienstes – eine Rechnung über rund 9.500 Euro für ein Elite Coaching. Diese Kundin forderte 9.500 Euro für veraltete Inhalte zurück.
- Inhalte sind nach Schilderungen von Betroffenen teilweise veraltet oder nicht mehr passend zum aktuellen Marketing rund um Social Media und Agentur-Aufbau. Die Performance der Programme hält den Versprechen nicht stand.
- Das Verhältnis zwischen Kosten und tatsächlicher Leistung empfinden viele Kunden als unangemessen. Preise von fast 10.000 Euro für standardisierte Videos und gelegentliche Calls stehen in keinem angemessenen Verhältnis.
- Manche Teilnehmende fühlen sich unter Druck gesetzt, schnell zu unterschreiben, weil mit knappen Plätzen oder angeblich einmaligen Rabatten argumentiert wird.
- Im Alltag vieler Betroffener stellen sich weder die angepriesenen Umsätze noch die versprochene Freiheit ein, während die finanzielle Belastung sehr real bleibt.
- Das Gefühl von Ohnmacht und Stress nimmt zu, wenn Zahlungsverpflichtungen bestehen, aber die erwarteten Geschäftserfolge ausbleiben. Viele Betroffene suchen nach einem Weg aus dem Vertrag.
Rechtslage: FernUSG, OLG Stuttgart und weitere Urteile zu Coaching-Verträgen
Die Rechtsprechung hat sich in den letzten Jahren deutlich zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern entwickelt. Dieses Thema betrifft alle, die einen Coaching-Vertrag mit der NV Business Consulting GmbH oder ähnlichen Anbietern abgeschlossen haben.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) schützt Verbraucher vor unseriösen Coaching-Anbietern. Viele hochpreisige Online-Coachings mit überwiegend videobasierten Inhalten stufen Gerichte als Fernunterricht im Sinne des FernUSG ein. Die Anwendbarkeit des FernUSG ergibt sich, wenn die Lernkontrolle und der Unterricht überwiegend auf räumliche Distanz stattfinden. Ein Coaching-Vertrag kann unwirksam sein ohne ZFU-Zulassung – und genau diese Zulassung fehlt in vielen Fällen.
Die wichtigsten Urteile im Überblick:
- Landgericht Tübingen (Az. 4 O 242/24, 18. März 2025): Das Gericht erklärte einen Coaching-Vertrag mit der NV Business Consulting GmbH für unwirksam und verurteilte zur Rückzahlung von 9.500 Euro.
- OLG Stuttgart (Az. 13 U 176/23, 29. August 2024): Das OLG Stuttgart entschied, dass Coaching-Verträge unter das FernUSG fallen, und erklärte einen Coaching-Vertrag für unwirksam. Das OLG Stuttgart stärkt damit die Rechte von Coaching-Kunden erheblich.
- LG Bochum (Az. I-3 O 101/24): Rückzahlung von ca. 5.800 Euro.
- LG Köln (Az. 3 O 66/25): Rückzahlung von 11.900 Euro.
- LG München I (Az. 31 O 5988/25): Rückzahlung von 6.407,82 Euro plus Befreiung von Restzahlungen.
Ähnliche Entscheidungen haben auch andere Oberlandesgerichte wie OLG Celle und OLG Düsseldorf getroffen. Auch vor dem LG Leipzig und dem LG Paderborn (Az. 3 O 196/24) wurden Rückforderungen durchgesetzt.
Coaching-Verträge können sittenwidrig sein laut § 138 BGB, wenn die Gebühren überzogen sind und ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung besteht. Kunden können überhöhte Gebühren zurückfordern bei rechtswidrigen Verträgen. Auch Unternehmer können in bestimmten Konstellationen ein Widerrufsrecht haben, wenn der Anbieter keine gültige FernUSG-Zulassung besitzt.
Geld zurück vom Philipp Lang Coaching: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie einen Vertrag mit der NV Business Consulting oder Philipp Lang abgeschlossen haben, stehen Ihnen mehrere Wege offen. Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Unterlagen sammeln: Sichern Sie den Coaching-Vertrag, Rechnungen, Zahlungsnachweise, Chatverläufe, E-Mail Korrespondenz und Werbematerial.
- FernUSG-Prüfung: Ist der Kurs überwiegend videobasiert und findet kaum persönlicher Unterricht statt? Liegt keine staatliche Zulassung vor? Dann besteht eine gute Chance auf Unwirksamkeit.
- Sittenwidrigkeit prüfen: Ist das Preis-Leistungs-Verhältnis so unausgewogen, dass eine Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB in Betracht kommt?
- Widerruf, Anfechtung oder Kündigung: Prüfen Sie, ob Sie den Vertrag widerrufen, anfechten oder aus wichtigem Grund kündigen können.
- Zahlungspflicht entfällt: Bei unwirksamem Vertrag entfällt die Pflicht zur Zahlung, und bereits gezahlte Beträge können ganz oder teilweise zurückgefordert werden.
Kunden können überhöhte Coaching-Gebühren zurückfordern. Betroffene haben gute Chancen, Verträge zu widerrufen und Geld zurückzuerhalten. Sie müssen nicht eigenständig mit dem Anbieter verhandeln – professionelle Unterstützung baut rechtlichen Druck auf. Auch Verzugszinsen, Rücklastschriftkosten und Inkasso-Forderungen des Anbieters lassen sich häufig reduzieren, wenn der Coaching-Vertrag insgesamt angreifbar ist.
Wichtig: Die NV Business Consulting GmbH wurde im Februar 2026 insolvent. Wer Forderungen hat, muss diese im Insolvenzverfahren beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Insolvenz bedeutet aber auch, dass noch ausstehende Raten nicht mehr ohne Weiteres eingefordert werden können, wenn der Vertrag als nichtig erklärt wurde.
Rolle von Simplyright: Digitale Hilfe gegen kostspielige Coaching Verträge
Wir bei Simplyright haben bereits mehr als 100.000 Kundinnen und Kunden bei unterschiedlichen Rechtsproblemen unterstützt – darunter auch bei überteuerten Online-Coachings. Als registrierter juristischer Dienstleister bieten wir Ihnen Schutz und klare Antwort auf Ihre Fragen.
- Sie schildern Ihren Fall mit Philipp Lang Coaching oder der NV Business Consulting GmbH innerhalb von rund 30 Sekunden digital – ohne Formularchaos.
- Unsere KI-gestützten Prozesse analysieren Ihre Situation, identifizieren mögliche Widerrufsrechte, FernUSG-Probleme.
- Auf Wunsch binden wir Partneranwälte und Rechtsanwälte ein, die rechtlich verbindliche Bewertungen abgeben und Schritte gegen das Coaching-Unternehmen einleiten.
- Wir arbeiten mit transparenten Kostenmodellen und streben häufig außergerichtliche Lösungen an.
- Unser Abo Simplyright Plus bietet dauerhaften Schutz bei wiederkehrenden Rechtsproblemen.
Wir stehen klar auf der Seite der Verbraucher, holen Sie sich jetzt Hilfe bei Ihrer hohen Coaching-Rechnung.
Hier die Kontaktdaten für Simplyright:
Website: https://simplyright.de
E-Mail: [email protected]
Telefon: +4915755654959
Checkliste: Woran Sie unseriöse Coaching Verträge erkennen
Nutzen Sie diese Checkliste als Quelle für eine schnelle Orientierung:
- Aggressive Verkaufsgespräche, in denen stark emotionalisiert wird und sofortige Entscheidungen verlangt werden
- Fünfstellige Monatsumsätze ohne Vorerfahrung oder mit minimalem Zeiteinsatz versprochen
- Der Zugang zu „kostenlosen Videotrainings“ erfolgt nur über Telefonate mit starken Verkaufsabsichten
- Der tatsächliche Leistungsumfang bleibt im Vertrag unklar, obwohl individuelle Betreuung suggeriert wird
- Fehlende oder schwer auffindbare Informationen zu Widerrufsrecht, FernUSG-Zulassung und Garantiebedingungen
- Die Firma hat kein Impressum oder verweist auf fragwürdige Strukturen
Dokumentieren Sie alle Zusagen aus dem Gespräch und der Werbung. Bei Unsicherheit schalten Sie frühzeitig Simplyright ein, bevor Sie weitere Zahlungen leisten.
Fazit: Coaching-Verträge kritisch prüfen – Rechte nutzen – Unterstützung holen
- Die Angebote von Philipp Lang und der NV Business Consulting GmbH sind wegen hoher Kosten, teils veralteter Inhalte und einseitiger Verträge kritisch zu sehen.
- Urteile des LG Tübingen und des OLG Stuttgart senden ein deutliches Signal zugunsten von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei digitalen Online-Coachings.
- Betroffene müssen Coaching-Kosten nicht einfach hinnehmen – die Erfolgsaussichten für Rückzahlung und Widerruf sind gut.
- Leisten Sie keine weiteren Zahlungen, bevor Sie eine rechtliche Prüfung durchgeführt haben.
- Simplyright steht als digitaler Partner an Ihrer Stelle, um komplexe Rechtsfragen im Sinne der Verbraucher verständlich zu machen und Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Rolle spielt das OLG Stuttgart im Zusammenhang mit Philipp Lang Coaching?
Das OLG Stuttgart hat in einem Verfahren zur NV Business Consulting GmbH die Berufung des Anbieters gegen ein verbraucherfreundliches Urteil des Landgerichts Tübingen zurückgewiesen. Das Gericht bestätigte, dass das videobasierte Coaching als Fernunterricht gilt und ohne erforderliche FernUSG-Zulassung rechtlich unwirksam ist. Dieses Urteil stellt ein starkes Signal für andere Betroffene ähnlicher Coaching Verträge dar und zeigt eine klare Entwicklung in der Rechtsprechung.
Ich habe bereits einen Coaching Vertrag unterschrieben – lohnt sich eine Prüfung noch?
Eine Prüfung lohnt sich fast immer, insbesondere bei hohen Coaching-Kosten. Auch bereits gezahlte Beträge können in vielen Fällen zurückgefordert werden, wenn der Vertrag unwirksam ist. Lassen Sie den Vertrag und die Kommunikation so früh wie möglich über Simplyright digital prüfen.
Was ist, wenn ich eine Geld zurück Garantie im Vertrag stehen habe?
Geld zurück Garantien sind häufig an viele Bedingungen geknüpft, die in der Praxis schwer zu erfüllen sind. Kunden berichten regelmäßig von Problemen mit der Geld-zurück-Garantie. Eine solche Garantie ersetzt die rechtliche Beurteilung nach FernUSG oder § 138 BGB nicht. Vertrauen Sie nicht nur auf die Garantie, sondern prüfen Sie zusätzlich Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Muss ich Angst vor Inkasso oder Klagen des Coaching Anbieters haben?
Anbieter können Mahnungen, Inkasso-Schreiben oder sogar Klagen einreichen – das bedeutet aber nicht, dass diese Forderungen berechtigt sind. Reagieren Sie auf solche Schreiben nicht kopflos, sondern lassen Sie sie professionell prüfen. Eine fundierte rechtliche Argumentation (FernUSG, Sittenwidrigkeit, Widerruf) stärkt die Position der Verbraucher deutlich.
Wie schnell kann Simplyright mir bei Problemen mit Philipp Lang Coaching helfen?
Sie können innerhalb weniger Minuten Ihr Problem schildern und erhalten schnell eine erste Einschätzung. Standard-Schreiben und Fristsetzungen erstellen und versenden wir meist kurzfristig. Die Dauer des gesamten Verfahrens hängt von der Reaktion des Anbieters und möglichen Gerichtsverfahren ab – Sie werden aber währenddessen kontinuierlich begleitet.