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    Häufige Fragen zu Fitnessstudio-Beitrag

    Kann ich mein Fitnessstudio außerordentlich kündigen?

    Ja, eine außerordentliche Kündigung ist bei wichtigem Grund möglich – z. B. bei Umzug (über 50 km), Schwangerschaft, schwerer Krankheit oder wenn das Studio wesentliche Leistungen nicht mehr erbringt.

    Was passiert mit meinen Beiträgen bei Studioschließung?

    Wurde Ihr Studio vorübergehend geschlossen (z. B. wegen Corona), können Sie die gezahlten Beiträge anteilig zurückfordern oder eine entsprechende Vertragsverlängerung verlangen.

    Wie lange ist die Kündigungsfrist bei Fitnessstudios?

    Die meisten Fitnessstudio-Verträge haben eine Kündigungsfrist von 1–3 Monaten zum Vertragsende. Bei Verträgen über 24 Monate kann nach Ablauf der Mindestlaufzeit monatlich gekündigt werden.

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    Kein Problem! Unsere KI analysiert jeden Fall – auch wenn der Anbieter nicht in unserer Liste ist.

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