Hilfe bei Flugpreis zurück
Fordern Sie Entschädigung für verspätete oder ausgefallene Flüge. Bis zu 600€ pro Person stehen Ihnen zu.
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Häufige Fragen zu Flugpreis zurück
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Nach EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bei einer Verspätung ab 3 Stunden am Zielort Anspruch auf 250–600 € Entschädigung, abhängig von der Flugstrecke.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Bei Flugannullierung steht Ihnen je nach Entfernung eine Entschädigung von 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km) zu – zusätzlich zu Umbuchung oder Erstattung.
Gilt die EU-Fluggastrechte-Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines?
Ja, die Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, sowie für EU-Airlines, die in die EU fliegen – unabhängig von der Nationalität der Airline.
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