Flug verspätet oder ausgefallen?
Wenn dein Flug gestrichen wurde, du stundenlang am Gate gewartet hast oder mit großer Verspätung ankamst, stehen dir oft 250–600 € Entschädigung zu – plus Erstattung des Tickets. Beschreib deinen Fall im Chat und erhalte sofort eine rechtliche Einordnung.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst, was passiert ist – Flugnummer, Datum, Verspätung in Stunden, Begründung der Airline
- 2Simplyright prüft nach EU 261/2004, ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe
- 3Bei berechtigtem Anspruch erhältst du ein rechtssicheres Forderungsschreiben an die Airline
- 4Du forderst gezielt – und kannst bei Ablehnung die nächste Stufe einleiten
Typische Fälle in diesem Bereich
Flugverspätung ab 3 Stunden
Bei mehr als 3 Stunden Verspätung am Zielort gelten 250–600 € Entschädigung als Pauschale.
Flugausfall / Annullierung
Wurde dein Flug gestrichen und nicht rechtzeitig informiert, hast du Anspruch auf Geld plus Ersatzbeförderung.
Nichtbeförderung & Überbuchung
Wer trotz gültigem Ticket nicht mitfliegen darf, hat sofort Anspruch auf die volle Entschädigung.
Außergewöhnliche Umstände
Streiks des eigenen Bodenpersonals oder technische Defekte sind oft kein Ausschlussgrund.
Was du wissen solltest
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) schützt Passagiere bei Flugausfällen, Verspätungen und Nichtbeförderung. Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei Stunden oder einem kurzfristigen Flugausfall können Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro pro Person fällig werden – abhängig von der Flugstrecke. Bis 1.500 km gelten 250 €, bis 3.500 km 400 €, darüber 600 €. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten, sowie für EU-Airlines mit Ankunft in der EU. Airlines berufen sich häufig auf außergewöhnliche Umstände, um Zahlungen zu vermeiden – etwa schlechtes Wetter, politische Instabilität oder Streiks. Nicht jede Begründung ist jedoch berechtigt: Technische Defekte am Flugzeug oder ein Streik des eigenen Personals (z. B. Piloten oder Kabinencrew) gelten in den meisten Fällen nicht als außergewöhnlicher Umstand. Auch ein Streik des Bodenpersonals oder der Flugsicherung wird von Gerichten unterschiedlich bewertet (vgl. EuGH C-28/20). Wichtig: Die Entschädigung ist unabhängig vom tatsächlichen Schaden und auch dann fällig, wenn das Ticket günstig war. Zusätzlich bestehen Anspruch auf Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung sowie zwei Telefonate während der Wartezeit. Wurde dein Ticket erstattet, kannst du die Entschädigung trotzdem fordern – beides schließt sich nicht aus. Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung verjähren nach drei Jahren zum Jahresende. Das heißt: Auch ältere Fälle können noch geltend gemacht werden, vorausgesetzt die Frist ist nicht abgelaufen. Simplyright prüft deinen Fall sofort, berechnet den Anspruch nach Flugstrecke und Verspätungsdauer und erstellt dir ein juristisch tragfähiges Forderungsschreiben – ohne dass du selbst Paragraphen lesen musst.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- EG-Verordnung 261/2004 (Fluggastrechteverordnung)
- Art. 5–7 VO 261/2004 – Ausgleichszahlungen 250/400/600 €
- Art. 9 VO 261/2004 – Betreuungsleistungen (Essen, Hotel)
- EuGH C-549/07 (Wallentin-Hermann) – Technische Defekte sind kein außergewöhnlicher Umstand
- BGH X ZR 138/11 – 3-jährige Verjährungsfrist
Häufige Fragen zu Flug verspätet oder ausgefallen
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung?
Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Zielort hast du Anspruch auf 250–600 € Entschädigung – unabhängig vom Ticketpreis.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Je nach Flugstrecke: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (bis 3.500 km) oder 600 € (über 3.500 km). Die Entschädigung gibt es zusätzlich zur Erstattung oder Umbuchung.
Gilt die EU-Verordnung auch für Nicht-EU-Airlines?
Ja, sobald der Flug in der EU startet. Bei EU-Airlines gilt sie auch für Ankünfte in der EU aus Drittländern.
Was zählt als außergewöhnlicher Umstand?
Wetter, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken. Technische Defekte und Streiks des eigenen Personals zählen meist nicht – das hat der EuGH mehrfach entschieden.
Wie lange habe ich Zeit, die Entschädigung zu fordern?
In Deutschland 3 Jahre ab Jahresende des Flugjahres. Ein Flug aus 2023 verjährt also Ende 2026.
Bekomme ich auch Geld, wenn ich umgebucht wurde?
Ja. Erstattung oder Umbuchung und Ausgleichszahlung sind zwei getrennte Ansprüche.
Was kostet die Prüfung bei Simplyright?
Die Erstprüfung deines Anspruchs ist kostenlos. Du entscheidest dann, ob du das Forderungsschreiben nutzen möchtest.
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