Nach BGB §§ 309, 312, 355

    Vertrag kündigen oder widerrufen

    Ob Handy-, Strom-, Internet- oder Streaming-Vertrag: Mit dem 'Faire-Verbraucherverträge-Gesetz' kannst du seit 2022 deutlich schneller raus. Wir prüfen deine Frist und erstellen das passende Schreiben.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Vertrag kündigen oder widerrufen

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du willst einen laufenden Vertrag möglichst schnell kündigen
    Der Anbieter behauptet, eine Verlängerung sei bereits aktiv
    Du hast online abgeschlossen und willst innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen
    Der Vertrag wurde dir unter Druck verkauft – Widerruf oder Anfechtung?
    Eine automatische Verlängerung um 12 Monate steht im Raum – ist sie wirksam?
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du beschreibst Anbieter, Vertragsart, Mindestlaufzeit und gewünschtes Beendigungsdatum
    2. 2
      Simplyright prüft Kündigungsfrist, Sonderkündigungsrechte und Widerrufsoptionen
    3. 3
      Du erhältst ein rechtssicheres Kündigungs- oder Widerrufsschreiben
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      Optional: Versand per Einschreiben oder direkt über uns

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Ordentliche Kündigung

    Seit März 2022: max. 1 Monat Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit (§ 309 Nr. 9 BGB).

    Sonderkündigung

    Bei Umzug, Preiserhöhung, Tarifwechsel oder Insolvenz oft ein Sonderkündigungsrecht.

    Widerruf 14 Tage

    Online-Verträge ohne Begründung in 14 Tagen widerrufbar (§ 355 BGB).

    Vertragsverlängerung stoppen

    Stillschweigende Verlängerungen über 12 Monate sind seit 2022 unzulässig (§ 309 Nr. 9 BGB).

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Seit dem 1. März 2022 gelten in Deutschland deutlich verbraucherfreundlichere Regeln für die Kündigung von Dauerschuldverhältnissen. Nach § 309 Nr. 9 BGB darf die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch maximal einen Monat betragen, und stillschweigende Verlängerungen sind nur noch monatlich zulässig – nicht mehr für ein weiteres Jahr. Konkret: Ein Mobilfunkvertrag mit 24 Monaten Mindestlaufzeit verlängert sich nach Ablauf nicht mehr automatisch um weitere 12 Monate, sondern nur noch monatlich – kündbar mit einem Monat Frist. Anbieter, die noch alte Klauseln verwenden, dürfen sich darauf nicht berufen. Bei Online-Verträgen muss seit Juli 2022 eine Kündigungs-Schaltfläche gut sichtbar verfügbar sein (§ 312k BGB). Fehlt sie oder ist sie schwer zu finden, ist der Vertrag jederzeit fristlos kündbar. Bei Online-Käufen und Online-Vertragsabschlüssen gilt zusätzlich das 14-tägige Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Du kannst ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsschluss bzw. Warenerhalt widerrufen. Die Frist beginnt erst, wenn du eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast. Bei fehlerhafter oder fehlender Belehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage. Sonderkündigungsrechte gibt es bei Preiserhöhungen (Telekommunikation, Strom, Gas), bei Umzug außerhalb des Versorgungsgebiets, bei wesentlichen Vertragsänderungen oder bei Kündigung des Anbieters durch dessen Lieferanten. Bei Strom- und Gasverträgen gilt zusätzlich die Grundversorgungspflicht – du kannst jederzeit zurückfallen. Versicherungsverträge sind ein Sonderfall: Die meisten privaten Versicherungen können zum Ende der Versicherungsperiode (oft jährlich) gekündigt werden, mit drei Monaten Frist. Bei Beitragserhöhungen besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Bei der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) – etwa wenn ein Vertreter dir wesentliche Eigenschaften des Vertrags verschwiegen oder vorgegeben hat – kannst du den Vertrag rückwirkend für unwirksam erklären, mit einer Frist von einem Jahr ab Entdeckung der Täuschung. Bei Haustürgeschäften gilt zusätzlich ein verlängertes Widerrufsrecht. Wichtig bei jeder Kündigung: schriftlich (oder via Kündigungsbutton), mit Datum, Vertragsnummer und klarer Erklärung. Versand per Einschreiben oder mit Lesebestätigung empfohlen, um den Zugang nachweisen zu können. Simplyright erstellt dir das passende Schreiben – inklusive Sonderkündigung, Widerruf oder Anfechtung – und prüft die richtige Frist genau für deinen Vertrag.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 309 Nr. 9 BGB – Max. 1 Monat Kündigungsfrist nach Mindestlaufzeit
    • § 312k BGB – Kündigungsbutton-Pflicht (seit Juli 2022)
    • § 355 BGB – 14 Tage Widerruf
    • § 123 BGB – Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
    • § 41 EnWG – Sonderkündigung bei Strom/Gas-Preiserhöhung

    Häufige Fragen zu Vertrag kündigen oder widerrufen

    Wie lange ist die Kündigungsfrist seit März 2022?

    Maximal 1 Monat nach Ablauf der Mindestlaufzeit. Längere Fristen in alten Verträgen sind unwirksam.

    Verlängert sich mein Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr?

    Nein, das ist seit März 2022 unzulässig. Nach Mindestlaufzeit nur noch monatliche Verlängerung erlaubt.

    Was ist die Kündigungsbutton-Pflicht?

    Online-Anbieter müssen einen klar sichtbaren Kündigungsbutton bereitstellen. Fehlt er, kannst du jederzeit kündigen.

    Kann ich einen Online-Vertrag widerrufen?

    Ja, in den ersten 14 Tagen ohne Begründung. Bei fehlender Belehrung verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

    Gibt es Sonderkündigungsrechte?

    Ja: bei Preiserhöhung, Umzug, wesentlichen Vertragsänderungen oder Insolvenz des Anbieters.

    Was bringt eine Anfechtung wegen Täuschung?

    Der Vertrag wird rückwirkend unwirksam – als hätte er nie bestanden. Frist: 1 Jahr ab Entdeckung der Täuschung.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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