Nach BGB §§ 312 ff.

    In die Abofalle getappt?

    Ungewollt im Abo gelandet, plötzlich abgebucht oder mit Forderungen konfrontiert? Du hast 14 Tage Widerrufsrecht – bei fehlender Belehrung sogar bis zu 12 Monate. Wir helfen dir, schnell rauszukommen.

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    In die Abofalle getappt?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du wurdest auf einer Webseite ungewollt in ein Abo gelockt
    Plötzlich werden monatlich Beträge von deinem Konto abgebucht
    Du erhältst Mahnungen oder Inkasso-Schreiben für ein Abo, das du nie wolltest
    Der Anbieter behauptet, du hättest die AGB akzeptiert – obwohl nichts klar war
    Eine Probefase ist ohne deine Kenntnis in ein Vollabo übergegangen
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

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      Du beschreibst, wie es zum Abo kam – Webseite, Datum, Zahlungsmethode, Schreiben hochladen
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      Simplyright prüft Widerrufsrecht, Buttonlösung (§ 312j BGB) und Vertragsgültigkeit
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      Du erhältst Widerrufsschreiben + Anweisung zur Lastschrift-Rückbuchung
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      Bei Bedarf: Beschwerde beim Verbraucherschutz oder bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Widerruf in 14 Tagen

    Bei Online-Verträgen gilt das 14-tägige Widerrufsrecht – ohne Begründung.

    Erweiterter Widerruf bis 12 Monate

    Wurdest du nicht korrekt belehrt, verlängert sich die Widerrufsfrist auf 12 Monate.

    Lastschrift zurückbuchen

    Bis 8 Wochen kannst du SEPA-Lastschriften ohne Begründung zurückbuchen lassen.

    Buttonlösung (§ 312j BGB)

    Ohne klar beschrifteten Bestellbutton ('Zahlungspflichtig bestellen') ist der Vertrag unwirksam.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Abofallen sind eine der häufigsten Verbraucherprobleme im Internet – aber gleichzeitig oft leicht angreifbar. Die wichtigste Vorschrift ist die sogenannte Buttonlösung (§ 312j Abs. 3 BGB): Bei Online-Bestellungen gegen Entgelt muss der Bestellbutton eindeutig mit Worten wie "zahlungspflichtig bestellen", "kostenpflichtig bestellen" oder gleichwertigen Formulierungen beschriftet sein. Steht dort nur "Anmelden", "Weiter" oder "Jetzt downloaden", kommt gar kein wirksamer Vertrag zustande – du musst nichts zahlen, auch nicht bei späteren Mahnungen. Zusätzlich gilt für die meisten Online-Verträge das 14-tägige Widerrufsrecht (§ 355 BGB). Du musst keinen Grund nennen und nichts erklären – einfach formlos schriftlich widerrufen. Wichtig: Die Frist beginnt erst, wenn du eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast. Fehlt diese oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage (§ 356 BGB). Auch Verträge, die schon ein Jahr laufen, kannst du dann noch widerrufen. Bei SEPA-Lastschriften gilt: Du kannst innerhalb von acht Wochen ab Belastung eine Rückbuchung bei deiner Bank verlangen – ohne Begründung. Bei nicht autorisierten Lastschriften (z.B. weil du die Einzugsermächtigung nie erteilt hast) sogar bis zu 13 Monate. Sperre bei wiederholten Buchungsversuchen die SEPA-Lastschriften für den Empfänger, das ist bei jeder Bank kostenlos möglich. Wenn das Unternehmen weiter mahnt oder Inkasso einschaltet, lass dich nicht einschüchtern. Schreib einmalig sachlich zurück, dass du den Vertrag widerrufen hast, das angebliche Angebot nicht angenommen wurde oder die Forderung verjährt/unberechtigt ist. Bewahre alle Schreiben auf. Drohungen mit Schufa-Eintragung oder Hausbesuchen sind in der Regel leere Worte – Schufa-Einträge dürfen erst nach unbestrittener Forderung und mehrfacher Mahnung erfolgen. Bei besonders aggressiven Anbietern lohnt sich eine Anzeige bei der zuständigen Verbraucherzentrale oder dem Landeskriminalamt – manche Abofallen-Betreiber wurden bereits strafrechtlich verfolgt. Simplyright erkennt anhand deines Falls, welche Argumente greifen, formuliert Widerruf, Anfechtung oder Zurückweisung – und gibt dir die genaue Anleitung zur Lastschrift-Rückbuchung.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 312j Abs. 3 BGB – Buttonlösung
    • § 355 BGB – Widerrufsrecht 14 Tage
    • § 356 BGB – Verlängerung auf 12 Monate bei Belehrungsfehler
    • Art. 7 SEPA-Verordnung – Rückbuchung 8 Wochen
    • BGH III ZR 73/02 – Strenge Anforderungen an Online-Verträge

    Häufige Fragen zu In die Abofalle getappt

    Was tun, wenn ich in eine Abofalle getappt bin?

    Sofort schriftlich widerrufen, Lastschrift bei der Bank zurückbuchen lassen und SEPA für den Empfänger sperren. Mahnungen sachlich zurückweisen.

    Wie lange habe ich Zeit, ein Abo zu widerrufen?

    14 Tage ab korrekter Belehrung. Wurde nicht oder falsch belehrt, verlängert sich die Frist auf 12 Monate und 14 Tage.

    Was, wenn der Bestellbutton nicht eindeutig war?

    Dann ist gar kein Vertrag zustande gekommen (§ 312j BGB). Du musst nichts zahlen, auch nicht nach Mahnungen.

    Kann ich abgebuchtes Geld zurückholen?

    Ja, SEPA-Lastschriften innerhalb von 8 Wochen ohne Begründung – bei nicht autorisierten Buchungen bis zu 13 Monate.

    Werde ich in der Schufa eingetragen?

    Nein, solange du die Forderung berechtigt bestreitest. Schufa-Einträge bei strittigen Forderungen sind unzulässig.

    Muss ich Mahnungen beantworten?

    Einmal kurz und sachlich – mehr nicht. Ignoriere sie aber nicht komplett, falls ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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