Nach RDG, BGB & RVG

    Inkasso-Forderung erhalten?

    Nicht jede Inkasso-Forderung ist berechtigt – viele sind verjährt, doppelt berechnet oder enthalten überhöhte Gebühren. Prüfe deinen Fall und erfahre sofort, ob und wie du widersprechen kannst.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Inkasso-Forderung erhalten?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du hast ein Inkasso-Schreiben für eine Forderung erhalten, die du nicht kennst
    Die geforderten Inkasso-Gebühren erscheinen dir völlig überhöht
    Die Hauptforderung ist möglicherweise verjährt (3 Jahre)
    Du hast bereits gezahlt, aber das Inkasso fordert weiter
    Ein Mahnbescheid ist im Briefkasten – du hast 14 Tage zum Widerspruch
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du lädst das Schreiben hoch – wir lesen Forderung, Gebühren und Verjährung automatisch aus
    2. 2
      Simplyright prüft Berechtigung, Höhe, RVG-Konformität und Verjährungsstand
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      Du erhältst eine klare Einschätzung und das passende Widerspruchsschreiben
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      Bei Mahnbescheid: rechtzeitig Widerspruch einlegen, um gerichtliche Eskalation zu vermeiden

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Forderung prüfen

    Existiert die Forderung tatsächlich? Ist sie verjährt? Stimmt die Höhe?

    Inkasso-Gebühren prüfen

    Inkasso darf nur Kosten berechnen, die ein Anwalt nach RVG verlangen dürfte. Viele Gebühren sind überhöht.

    Widerspruch einlegen

    Schriftlich, fristgerecht, mit klarer Begründung. Nicht ignorieren – sonst droht das Mahnverfahren.

    Mahnbescheid

    14 Tage Frist zum Widerspruch. Rechtzeitiges Handeln verhindert den vollstreckbaren Titel.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Ein Inkasso-Schreiben löst bei vielen Verbrauchern Stress aus – dabei sind die Forderungen häufig angreifbar. Erste Frage: Existiert die Hauptforderung überhaupt und ist sie noch nicht verjährt? Die Regelverjährung beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die Forderung entstand und du davon Kenntnis hattest (§§ 195, 199 BGB). Eine Forderung aus 2021 ist also seit dem 1. Januar 2025 verjährt – du musst sie nicht mehr zahlen, kannst die Verjährungseinrede aber aktiv erheben. Zweitens: Sind die Inkasso-Gebühren rechtens? Inkasso-Unternehmen dürfen nach § 4 RDGEG nur die Kosten berechnen, die ein Rechtsanwalt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) verlangen dürfte. Bei einer Forderung von 100 € sind das beispielsweise rund 30 € (0,9-Geschäftsgebühr aus VV 2300 RVG plus Auslagen). Wer höhere Beträge fordert, handelt oft gesetzwidrig – du musst diese überhöhten Gebühren nicht zahlen. Der BGH hat 2014 (VIII ZR 26/13) klargestellt: Bei einfacher Tätigkeit ist die Mittelgebühr nicht angemessen. Drittens: Wurde die Forderung doppelt berechnet oder ist sie schon erfüllt? Bewahre Zahlungsbelege gut auf. Bei vermeintlich gezahlten Forderungen reicht oft ein einziges Schreiben mit Zahlungsbeleg. Wichtig: Auch wenn du die Forderung nicht für berechtigt hältst, ignorier das Inkasso nicht. Spätestens bei einem gerichtlichen Mahnbescheid (gelber Umschlag vom Amtsgericht) hast du nur 14 Tage Zeit, um Widerspruch einzulegen. Versäumst du diese Frist, ergeht ein Vollstreckungsbescheid – und dann kann das Inkasso pfänden lassen. Bei berechtigten Forderungen, die du nicht in einer Summe zahlen kannst, sind Ratenzahlungsvereinbarungen meist möglich. Verhandele aktiv – auch über die Höhe. Inkasso-Unternehmen geben oft 30–50 % Rabatt auf die Gesamtforderung, wenn du sofort zahlst. Schließlich: Bei aggressiven oder rechtswidrigen Methoden (Drohungen, Hausbesuche zur Unzeit, falsche Behauptungen über Konsequenzen) verstößt das Inkasso gegen das RDG und das UWG. Du kannst Beschwerde beim BaFin oder beim zuständigen Aufsichtsgericht einlegen. Simplyright analysiert dein Schreiben, prüft Forderung, Verjährung und Gebührenhöhe – und stellt dir den passenden Widerspruch oder die Verjährungseinrede bereit.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • §§ 195, 199 BGB – Regelverjährung 3 Jahre
    • § 4 RDGEG – Inkasso-Kosten höchstens wie RVG
    • BGH VIII ZR 26/13 – Mittelgebühr nicht angemessen bei Standardfall
    • § 690 ZPO – Widerspruch gegen Mahnbescheid (14 Tage)
    • RDG – Aufsichtspflicht für Inkasso-Unternehmen

    Häufige Fragen zu Inkasso-Forderung erhalten

    Muss ich jede Inkasso-Forderung bezahlen?

    Nein. Prüfe zuerst, ob die Forderung berechtigt, nicht verjährt und in der richtigen Höhe ist. Unberechtigte Forderungen kannst du schriftlich zurückweisen.

    Wann verjähren Inkasso-Forderungen?

    Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre, beginnend mit dem Jahresende des Entstehungsjahres. Eine Forderung aus 2022 verjährt also Ende 2025.

    Sind die Inkasso-Gebühren in meinem Brief korrekt?

    Oft nicht. Inkasso darf nur RVG-konforme Beträge fordern – bei Standardfällen meist nur 30–50 € auch bei höheren Hauptforderungen.

    Was passiert, wenn ich nicht zahle?

    Erst weitere Mahnungen, dann ein gerichtlicher Mahnbescheid. Spätestens dort musst du innerhalb von 14 Tagen Widerspruch einlegen, sonst droht die Pfändung.

    Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren?

    Ja, bei berechtigten Forderungen meistens. Inkasso-Unternehmen sind oft auch zu Vergleichen bereit – manchmal mit 30–50 % Nachlass.

    Was tun bei aggressivem Inkasso?

    Drohungen, Hausbesuche zur Unzeit oder falsche Behauptungen sind rechtswidrig. Du kannst Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einlegen.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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