Nach AO §§ 347 ff.

    Steuerbescheid prüfen & Einspruch

    Etwa jeder fünfte Steuerbescheid enthält Fehler zugunsten des Finanzamts. Du hast einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen – kostenlos und ohne Risiko. Lass deinen Bescheid jetzt prüfen.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Steuerbescheid prüfen & Einspruch

    Kommt dir das bekannt vor?

    Dein Einkommensteuerbescheid weicht stark von deiner Erklärung ab
    Werbungskosten oder Sonderausgaben wurden nicht anerkannt
    Ein Verlust wurde nicht oder falsch berücksichtigt
    Du hast einen Schätzbescheid erhalten, weil du keine Erklärung abgegeben hast
    Einspruchsfrist läuft – 1 Monat ab Zugang
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du lädst den Bescheid hoch – wir lesen alle relevanten Positionen aus
    2. 2
      Simplyright vergleicht Bescheid mit eingereichter Erklärung und prüft Anerkennungen
    3. 3
      Du erhältst einen formell korrekten Einspruch mit Begründung
    4. 4
      Bei komplexen Fällen: Vermittlung an Steuerberater oder Fachanwalt

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Einspruch fristgerecht

    1 Monat ab Zugang. Auch ohne Begründung möglich – Begründung nachreichen.

    Werbungskosten prüfen

    Pendlerpauschale, Arbeitsmittel, Fortbildungen – oft nicht voll anerkannt.

    Schätzbescheid

    Bei Schätzung: Steuererklärung nachreichen + Einspruch einlegen.

    Aussetzung der Vollziehung

    Bei Einspruch zahlst du erstmal nicht – wenn AdV beantragt und gewährt wird.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Steuerbescheide sind komplex, und Finanzbeamte machen Fehler – meist zu deinen Lasten. Studien zeigen: Etwa 20 % aller Bescheide sind angreifbar. Das wichtigste: Die Einspruchsfrist von einem Monat ab Zugang (§ 355 AO) ist absolut. Versäumst du sie, wird der Bescheid bestandskräftig – auch offensichtliche Fehler kannst du dann nur noch sehr eingeschränkt korrigieren lassen. Der Einspruch (§ 347 AO) ist formfrei: ein einfaches Schreiben oder eine E-Mail an das ausstellende Finanzamt mit Steuernummer, Bescheid-Datum und der Erklärung 'Hiermit lege ich Einspruch ein'. Die Begründung kannst du nachreichen. Häufige Fehlerquellen, die ein Einspruch korrigieren kann: Erstens, nicht anerkannte Werbungskosten. Pendlerpauschale (0,30 € pro km, ab dem 21. km 0,38 € seit 2024), häusliches Arbeitszimmer (Pauschale 1.260 € pro Jahr), Arbeitsmittel (Computer, Fachliteratur), Fortbildungskosten – wird oft nicht oder nicht vollständig anerkannt. Belege sammeln und einreichen. Zweitens, Sonderausgaben. Versicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten-, Haftpflicht-, Berufsunfähigkeitsversicherung), Spenden, Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten – häufig fehlerhaft berechnet. Drittens, außergewöhnliche Belastungen. Krankheitskosten oberhalb der zumutbaren Eigenbelastung, Unterhaltsleistungen, Pflegekosten, Umzugskosten aus beruflichen Gründen. Viertens, Verluste. Verluste aus Gewerbe, Selbständigkeit oder Vermietung müssen vom Finanzamt korrekt vor- oder rückgetragen werden. Bei Schätzbescheiden (Finanzamt schätzt, weil keine Erklärung abgegeben wurde, § 162 AO): Sofort Einspruch einlegen und gleichzeitig die Steuererklärung nachreichen. Sonst zahlst du oft deutlich mehr als nötig. Sehr wichtig: Wenn du Einspruch einlegst, musst du die festgesetzte Steuer zunächst trotzdem zahlen – außer du beantragst die 'Aussetzung der Vollziehung' (AdV) nach § 361 AO. Diese wird in der Regel gewährt, wenn ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Bescheids bestehen. Bei AdV werden allerdings 0,5 % Aussetzungszinsen pro Monat fällig, falls dein Einspruch am Ende erfolglos ist. Bei komplexen Sachverhalten (Selbständigkeit, Auslandsbezüge, Erbschaftsteuer, Schenkungssteuer) lohnt sich oft die Hinzuziehung eines Steuerberaters oder Fachanwalts für Steuerrecht. Die Kosten dafür sind häufig wieder als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar. Bei Streit, der über den Einspruch hinausgeht, ist die Klage vor dem Finanzgericht möglich. Auch hier gilt die Monatsfrist (ab Einspruchsentscheidung). Finanzgerichtsverfahren erfordern oft genauere Vorbereitung – ein Fachmann ist empfehlenswert. Verjährung: Festgesetzte Steuern verjähren grundsätzlich nach 4 Jahren (Festsetzungsverjährung), bei Steuerhinterziehung nach 10 Jahren. Innerhalb dieser Fristen kann das Finanzamt nachträglich noch korrigieren – aber auch du kannst Anträge auf Änderung stellen, wenn neue Tatsachen bekannt werden. Simplyright prüft deinen Bescheid systematisch, vergleicht mit deiner Erklärung und stellt dir den Einspruch fertig.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 355 AO – Einspruchsfrist 1 Monat
    • § 347 AO – Einspruchsverfahren
    • § 361 AO – Aussetzung der Vollziehung
    • § 162 AO – Schätzung
    • § 169 AO – Festsetzungsverjährung 4 Jahre (10 bei Hinterziehung)

    Häufige Fragen zu Steuerbescheid prüfen & Einspruch

    Wie lange habe ich Zeit für einen Steuer-Einspruch?

    1 Monat ab Zugang des Bescheids. Achtung: 3-Tage-Zustellungsfiktion beachten – Bescheid gilt 3 Tage nach Aufgabe zur Post als zugegangen.

    Was kostet ein Einspruch?

    Nichts. Der Einspruch beim Finanzamt ist immer kostenfrei und mit keinem Risiko verbunden.

    Muss ich die Steuer trotzdem zahlen?

    Grundsätzlich ja. Aber du kannst gleichzeitig 'Aussetzung der Vollziehung' beantragen – wird oft gewährt, wenn der Bescheid zweifelhaft ist.

    Was ist ein Schätzbescheid?

    Wenn keine Steuererklärung abgegeben wurde, schätzt das Finanzamt – meist zu hoch. Sofort Einspruch + Erklärung nachreichen.

    Kann ich einen alten Bescheid noch ändern?

    Innerhalb der Festsetzungsverjährung (4 Jahre, bei Hinterziehung 10) bei neuen Tatsachen – im Einzelfall sehr restriktiv geprüft.

    Brauche ich für den Einspruch einen Steuerberater?

    Bei einfachen Fällen nein – ein Schreiben ans Finanzamt reicht. Bei Komplexität (Selbständigkeit, Auslandsbezug) ist Beratung empfehlenswert.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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