Nach SGB I–XII

    Sozialleistungen falsch berechnet?

    Bürgergeld, Wohngeld, Krankengeld, Eltern- oder Kindergeld: Sozialleistungs-Bescheide enthalten oft Rechenfehler oder verkennen wichtige Ansprüche. Wir prüfen deinen Bescheid und helfen beim Widerspruch.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Sozialleistungen falsch berechnet?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Dein Bürgergeld-Antrag wurde abgelehnt oder zu niedrig bewilligt
    Das Jobcenter fordert eine Rückzahlung – oft jahrelang nach der Leistung
    Wohngeld wird verweigert oder fällt deutlich geringer aus als erwartet
    Krankengeld oder Krankenkasse-Leistungen werden verweigert
    Du hast einen Bescheid erhalten und musst innerhalb 1 Monat Widerspruch einlegen
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du lädst den Bescheid hoch – wir lesen Berechnung und Begründung automatisch aus
    2. 2
      Simplyright prüft Berechnung, Anrechnung von Einkommen und mögliche Sonderbedarfe
    3. 3
      Du erhältst einen rechtssicheren Widerspruch – fristgerecht und juristisch belastbar
    4. 4
      Bei Erfolglosigkeit: Klage vor dem Sozialgericht – kostenfrei und ohne Anwaltspflicht

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Bürgergeld-Bescheid

    Anspruch von 563 € (Stand 2024) plus Wohnkosten – häufig falsch berechnet.

    Sanktionen abwehren

    Sanktionen müssen verhältnismäßig sein – häufig erfolgreich anfechtbar.

    Wohngeld-Antrag

    Anspruch auch für Berufstätige mit niedrigem Einkommen – oft übersehen.

    Widerspruch & Klage

    1 Monat Widerspruchsfrist. Klage vor Sozialgericht: kostenfrei, kein Anwalt nötig.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Das Sozialrecht ist eines der komplexesten Rechtsgebiete in Deutschland – mit zwölf Sozialgesetzbüchern (SGB I–XII), Verwaltungsvorschriften und Tausenden Spezialregelungen. Häufige Streitpunkte: Beim Bürgergeld (SGB II) geht es um den Regelsatz (563 € Alleinstehende, Stand 2024), die Übernahme der Wohnkosten ('Kosten der Unterkunft', KdU), Mehrbedarfe (z.B. für Schwangere, Alleinerziehende, kostenaufwendige Ernährung) und die Anrechnung von Einkommen und Vermögen. Häufige Fehler: Wohnkosten werden nicht in voller Höhe übernommen, weil das Jobcenter sie als 'unangemessen' einstuft. Hier hilft der Verweis auf die örtlichen Bestimmungen und ggf. ein Mietspiegel-Vergleich. Sonderbedarfe werden 'vergessen'. Einkommen wird falsch oder nicht abgesetzt. Vermögensfreibeträge werden nicht beachtet (15.000 € für die antragstellende Person plus 7.500 € pro weiterer Person im Bedarfsgemeinschaft). Sanktionen (Leistungsminderungen) sind seit der Bürgergeld-Reform 2023 nur noch eingeschränkt möglich. Bei Verstößen wie versäumten Terminen darf maximal 30 % gekürzt werden, und das auch nur, wenn die Sanktion verhältnismäßig ist. Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 (BVerfG 1 BvL 7/16) klargestellt: Sanktionen müssen das Existenzminimum gewährleisten. Beim Wohngeld (SGB XII) wird gern unterschätzt: Auch Berufstätige mit kleinem Einkommen, Rentner und Studierende haben oft Anspruch. Zur Berechnung zählen Bruttoeinkommen, Mietkosten und Haushaltsgröße. Die Wohngeldreform 2023 hat die Beträge deutlich erhöht und mehr Menschen anspruchsberechtigt gemacht. Beim Krankengeld (SGB V) gilt: Wer arbeitsunfähig ist, bekommt nach den ersten sechs Wochen Lohnfortzahlung Krankengeld von der Krankenkasse – in Höhe von 70 % des Bruttoarbeitsentgelts (max. 90 % Netto). Maximaldauer: 78 Wochen innerhalb von drei Jahren. Streit gibt es oft, wenn die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeit anzweifelt oder den medizinischen Dienst (MDK) einschaltet, der die Erwerbsfähigkeit bejaht. Hier ist Widerspruch oft erfolgreich, vor allem mit ärztlichen Stellungnahmen. Bei jeder sozialrechtlichen Entscheidung hast du einen Monat Zeit, schriftlichen Widerspruch beim ausstellenden Amt einzulegen (§ 84 SGG). Der Widerspruch ist formfrei – ein einfaches Schreiben reicht ('Hiermit lege ich Widerspruch ein gegen ... Begründung folgt'). Eine ausführliche Begründung kannst du nachreichen. Bei Erfolglosigkeit kannst du innerhalb eines Monats Klage vor dem Sozialgericht einreichen. Sozialgerichtsverfahren sind grundsätzlich kostenfrei, Anwaltspflicht besteht erst beim Bundessozialgericht. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe können zusätzlich beantragt werden. Simplyright prüft deinen Bescheid Schritt für Schritt, formuliert den Widerspruch mit allen relevanten Argumenten und vermittelt bei Bedarf an Fachanwälte für Sozialrecht.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • SGB II – Bürgergeld
    • SGB V – Krankengeld
    • SGB IX – Schwerbehindertenrecht
    • SGB XII – Sozialhilfe, Grundsicherung
    • WoGG – Wohngeldgesetz
    • § 84 SGG – Widerspruch (1 Monat)
    • BVerfG 1 BvL 7/16 – Sanktionen am Existenzminimum

    Häufige Fragen zu Sozialleistungen falsch berechnet

    Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

    Genau 1 Monat ab Zugang des Bescheids. Diese Frist ist absolut – danach wird der Bescheid bestandskräftig.

    Kostet ein Widerspruch Geld?

    Nein. Auch Klagen vor dem Sozialgericht sind grundsätzlich kostenfrei – Anwaltspflicht besteht erst beim Bundessozialgericht.

    Wie hoch ist das Bürgergeld 2024?

    563 € für Alleinstehende. Plus angemessene Wohnkosten (Miete + Heizung) und ggf. Mehrbedarfe.

    Können meine Wohnkosten gekürzt werden?

    Ja, wenn das Jobcenter sie als 'unangemessen' einstuft. Dann musst du in 6 Monaten umziehen oder die Differenz selbst zahlen – oft anfechtbar.

    Was bedeutet eine Sanktion?

    Leistungsminderung bei Pflichtverletzungen. Seit 2023 max. 30 %, immer verhältnismäßig – oft erfolgreich anfechtbar.

    Habe ich Anspruch auf Wohngeld als Berufstätiger?

    Sehr oft ja – seit der Reform 2023 deutlich erhöht. Berechnung kostenlos online möglich.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

    Bescheid jetzt prüfen