Nach KSchG, BGB & BetrVG

    Probleme mit dem Arbeitgeber?

    Egal ob Kündigung, Abmahnung, schlechtes Zeugnis oder Streit um die Abfindung – im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Bei Kündigungen hast du nur 3 Wochen, um zu handeln. Beschreib deinen Fall und erhalte sofort eine rechtliche Einschätzung.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Probleme mit dem Arbeitgeber?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du hast eine Kündigung erhalten – ist sie wirksam?
    Eine Abmahnung erscheint dir ungerechtfertigt oder überzogen
    Dein Arbeitszeugnis ist zu schlecht oder enthält versteckte Codes
    Du willst eine Abfindung verhandeln oder den Aufhebungsvertrag prüfen
    Der Arbeitgeber zahlt Überstunden, Urlaub oder Provisionen nicht aus
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du beschreibst deine Situation – Schreiben hochladen, Eckdaten teilen (Beschäftigungsdauer, Gehalt, Anlass)
    2. 2
      Simplyright prüft Form, Frist und Begründung anhand von KSchG, BGB und Rechtsprechung
    3. 3
      Du bekommst eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und mögliche Strategien
    4. 4
      Bei Bedarf: rechtssicheres Schreiben oder Vermittlung zu einem Fachanwalt

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Kündigungsschutzklage

    3 Wochen Frist ab Zugang. Bei wirksamer Klage steigt die Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung deutlich.

    Abmahnung prüfen

    Ungerechtfertigte Abmahnungen müssen aus der Personalakte entfernt werden – per Gegendarstellung oder Klage.

    Abfindung verhandeln

    Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr – verhandelbar nach oben, je nach Verhandlungsposition.

    Arbeitszeugnis

    Wohlwollend und wahr – schlechte Noten und verdächtige Formulierungen kannst du korrigieren lassen.

    Aufhebungsvertrag

    Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Prüfen, bevor du unterschreibst.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt Beschäftigte stark – aber nur, wenn sie ihre Rechte rechtzeitig geltend machen. Die wichtigste Frist: Bei einer Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – egal wie unbegründet sie war. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn du länger als 6 Monate beschäftigt bist und der Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat (§ 23 KSchG). Dann braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist meist eine vorherige Abmahnung Pflicht. Eine Abmahnung muss konkret beschreiben, was vorgefallen ist, das Verhalten als Pflichtverletzung benennen und mit Konsequenzen drohen. Pauschale oder unsachliche Abmahnungen sind unwirksam – du kannst eine Gegendarstellung in deine Personalakte einfügen lassen oder Entfernung verlangen. Bei einer Abfindung gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch (Ausnahme: § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen). Üblich ist die Faustformel "0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr". Mit guter Verhandlungsposition – etwa bei langjähriger Tätigkeit, fehlerhafter Kündigung oder Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) – sind 1,0 Monatsgehälter pro Jahr und mehr realistisch. Vorsicht beim Aufhebungsvertrag: Wer freiwillig zustimmt, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Aufhebungsverträge sollten daher erst unterschrieben werden, wenn die Konditionen wasserdicht sind. Beim Arbeitszeugnis hast du Anspruch auf eine wohlwollende, wahrheitsgemäße Beurteilung (§ 109 GewO). Versteckte Codes wie "stets bemüht" (entspricht Note 5) oder "im Großen und Ganzen zufrieden" (Note 4) sind nicht zulässig, wenn du tatsächlich besser warst. Der BAG-Standard sieht vor: "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht Note 2, "stets zur vollsten Zufriedenheit" Note 1. Bei einer schlechteren Bewertung als Note 3 (befriedigend) muss der Arbeitgeber die negative Beurteilung beweisen (BAG 9 AZR 584/13). Simplyright bewertet deine Situation, prüft Fristen und Erfolgsaussichten – und stellt dir das passende Schreiben oder die Klageschrift bereit.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 4 KSchG – 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage
    • § 1 KSchG – Sozial gerechtfertigte Kündigung
    • § 23 KSchG – Kleinbetriebsklausel (>10 MA)
    • § 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
    • § 109 GewO – Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
    • BAG 9 AZR 584/13 – Beweislast Zeugnisnote

    Häufige Fragen zu Probleme mit dem Arbeitgeber

    Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

    Genau 3 Wochen ab Zugang. Diese Frist ist nicht verlängerbar – danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam.

    Wann steht mir eine Abfindung zu?

    Es gibt keinen automatischen Anspruch. In der Praxis werden Abfindungen meist verhandelt – Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, oft auch mehr.

    Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?

    Ja. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kannst du eine Gegendarstellung einreichen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen.

    Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?

    Nicht ohne Prüfung. Du riskierst eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Verhandeln und prüfen lohnt sich fast immer.

    Welche Note muss mein Arbeitszeugnis haben?

    Bis Note 3 (befriedigend) trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Für eine schlechtere Bewertung muss der Arbeitgeber die Gründe beweisen.

    Was zählt als Kündigungsgrund?

    Betriebsbedingt (z.B. Stellenabbau), personenbedingt (z.B. lange Krankheit) oder verhaltensbedingt (mit vorheriger Abmahnung). Pauschale Begründungen genügen nicht.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

    Arbeitsrechtsfall prüfen