Probleme mit dem Arbeitgeber?
Egal ob Kündigung, Abmahnung, schlechtes Zeugnis oder Streit um die Abfindung – im Arbeitsrecht zählt jeder Tag. Bei Kündigungen hast du nur 3 Wochen, um zu handeln. Beschreib deinen Fall und erhalte sofort eine rechtliche Einschätzung.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst deine Situation – Schreiben hochladen, Eckdaten teilen (Beschäftigungsdauer, Gehalt, Anlass)
- 2Simplyright prüft Form, Frist und Begründung anhand von KSchG, BGB und Rechtsprechung
- 3Du bekommst eine klare Einschätzung der Erfolgsaussichten und mögliche Strategien
- 4Bei Bedarf: rechtssicheres Schreiben oder Vermittlung zu einem Fachanwalt
Typische Fälle in diesem Bereich
Kündigungsschutzklage
3 Wochen Frist ab Zugang. Bei wirksamer Klage steigt die Chance auf Weiterbeschäftigung oder Abfindung deutlich.
Abmahnung prüfen
Ungerechtfertigte Abmahnungen müssen aus der Personalakte entfernt werden – per Gegendarstellung oder Klage.
Abfindung verhandeln
Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Jahr – verhandelbar nach oben, je nach Verhandlungsposition.
Arbeitszeugnis
Wohlwollend und wahr – schlechte Noten und verdächtige Formulierungen kannst du korrigieren lassen.
Aufhebungsvertrag
Vorsicht: Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht. Prüfen, bevor du unterschreibst.
Was du wissen solltest
Das Arbeitsrecht in Deutschland schützt Beschäftigte stark – aber nur, wenn sie ihre Rechte rechtzeitig geltend machen. Die wichtigste Frist: Bei einer Kündigung musst du innerhalb von drei Wochen ab Zugang Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen (§ 4 KSchG). Versäumst du diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – egal wie unbegründet sie war. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn du länger als 6 Monate beschäftigt bist und der Betrieb mehr als 10 Vollzeit-Mitarbeiter hat (§ 23 KSchG). Dann braucht der Arbeitgeber einen sozial gerechtfertigten Grund: betriebsbedingt, personenbedingt oder verhaltensbedingt. Bei verhaltensbedingten Kündigungen ist meist eine vorherige Abmahnung Pflicht. Eine Abmahnung muss konkret beschreiben, was vorgefallen ist, das Verhalten als Pflichtverletzung benennen und mit Konsequenzen drohen. Pauschale oder unsachliche Abmahnungen sind unwirksam – du kannst eine Gegendarstellung in deine Personalakte einfügen lassen oder Entfernung verlangen. Bei einer Abfindung gibt es in der Regel keinen gesetzlichen Anspruch (Ausnahme: § 1a KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen). Üblich ist die Faustformel "0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr". Mit guter Verhandlungsposition – etwa bei langjähriger Tätigkeit, fehlerhafter Kündigung oder Sonderkündigungsschutz (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsrat) – sind 1,0 Monatsgehälter pro Jahr und mehr realistisch. Vorsicht beim Aufhebungsvertrag: Wer freiwillig zustimmt, riskiert eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Aufhebungsverträge sollten daher erst unterschrieben werden, wenn die Konditionen wasserdicht sind. Beim Arbeitszeugnis hast du Anspruch auf eine wohlwollende, wahrheitsgemäße Beurteilung (§ 109 GewO). Versteckte Codes wie "stets bemüht" (entspricht Note 5) oder "im Großen und Ganzen zufrieden" (Note 4) sind nicht zulässig, wenn du tatsächlich besser warst. Der BAG-Standard sieht vor: "stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht Note 2, "stets zur vollsten Zufriedenheit" Note 1. Bei einer schlechteren Bewertung als Note 3 (befriedigend) muss der Arbeitgeber die negative Beurteilung beweisen (BAG 9 AZR 584/13). Simplyright bewertet deine Situation, prüft Fristen und Erfolgsaussichten – und stellt dir das passende Schreiben oder die Klageschrift bereit.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- § 4 KSchG – 3-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage
- § 1 KSchG – Sozial gerechtfertigte Kündigung
- § 23 KSchG – Kleinbetriebsklausel (>10 MA)
- § 1a KSchG – Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
- § 109 GewO – Anspruch auf qualifiziertes Arbeitszeugnis
- BAG 9 AZR 584/13 – Beweislast Zeugnisnote
Häufige Fragen zu Probleme mit dem Arbeitgeber
Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?
Genau 3 Wochen ab Zugang. Diese Frist ist nicht verlängerbar – danach gilt die Kündigung automatisch als wirksam.
Wann steht mir eine Abfindung zu?
Es gibt keinen automatischen Anspruch. In der Praxis werden Abfindungen meist verhandelt – Faustformel: 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr, oft auch mehr.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja. Bei ungerechtfertigten Abmahnungen kannst du eine Gegendarstellung einreichen oder die Entfernung aus der Personalakte verlangen.
Soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben?
Nicht ohne Prüfung. Du riskierst eine 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Verhandeln und prüfen lohnt sich fast immer.
Welche Note muss mein Arbeitszeugnis haben?
Bis Note 3 (befriedigend) trägt der Arbeitnehmer die Beweislast. Für eine schlechtere Bewertung muss der Arbeitgeber die Gründe beweisen.
Was zählt als Kündigungsgrund?
Betriebsbedingt (z.B. Stellenabbau), personenbedingt (z.B. lange Krankheit) oder verhaltensbedingt (mit vorheriger Abmahnung). Pauschale Begründungen genügen nicht.
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