Mit Fachanwälten für Familienrecht

    Familienrecht – wir helfen sensibel weiter

    Trennung, Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht oder Sorgerecht: Familienrechtliche Themen sind emotional schwer und rechtlich komplex. Wir bieten dir eine erste Einordnung und vermitteln bei Bedarf an Fachanwälte.

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    Familienrecht – wir helfen sensibel weiter

    Kommt dir das bekannt vor?

    Du planst eine Trennung oder Scheidung und weißt nicht, was zu beachten ist
    Du hast Fragen zu Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt
    Es geht um das Sorgerecht oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder
    Im Zugewinnausgleich oder beim Versorgungsausgleich brauchst du Orientierung
    Eine Düsseldorfer-Tabelle-Berechnung steht an oder ist umstritten
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

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      Du beschreibst die Situation – Trennung, Kinder, Vermögensverhältnisse, Streitpunkte
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      Simplyright bietet eine erste rechtliche Einordnung – kein Anwaltsersatz
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      Bei Bedarf: Vermittlung an einen Fachanwalt für Familienrecht in deiner Nähe
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      Optional: erste Schreiben (Trennungsmitteilung, Unterhaltsforderung) als Vorbereitung

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Scheidung & Trennung

    Trennungsjahr, dann einreichen. Zerrüttungsprinzip – kein Verschulden mehr nötig.

    Unterhalt

    Kindesunterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, Ehegattenunterhalt nach Lebensverhältnissen.

    Sorge- & Umgangsrecht

    Gemeinsames Sorgerecht ist Standard – Umgang ist Recht UND Pflicht beider Eltern.

    Zugewinn & Versorgungsausgleich

    Bei Zugewinngemeinschaft: 50/50 des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Familienrecht ist eines der sensibelsten Rechtsgebiete – emotional belastet und rechtlich vielschichtig. Die wichtigsten Bereiche: Erstens, Trennung und Scheidung. Eine Scheidung in Deutschland setzt das Scheitern der Ehe voraus, das nach einem Trennungsjahr unwiderlegbar vermutet wird (§ 1566 BGB). Während der Trennung müssen die Ehepartner getrennt leben und wirtschaften, was auch in derselben Wohnung möglich ist ('Trennung von Tisch und Bett'). Nach Ablauf des Trennungsjahres kann ein Ehepartner die Scheidung beantragen – ist der andere einverstanden, geht es schnell. Sind beide nicht einverstanden, ist nach drei Jahren Trennung die Scheidung unabhängig von Zustimmung möglich. Zweitens, Unterhalt. Hier wird zwischen Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt (während Trennungsjahr) und nachehelichem Ehegattenunterhalt unterschieden. Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle: abhängig von Einkommen des Unterhaltspflichtigen und Alter des Kindes. Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 3.500 € zahlt der Pflichtige für ein 6-jähriges Kind etwa 526 € pro Monat (Stand 2024). Ehegattenunterhalt orientiert sich an den ehelichen Lebensverhältnissen – Berechnungen sind komplex und individuell. Drittens, Sorgerecht und Umgangsrecht. Bei verheirateten Eltern bleibt das gemeinsame Sorgerecht auch nach Scheidung der Regelfall. Bei nicht verheirateten Eltern erhält die Mutter zunächst die alleinige Sorge, gemeinsame Sorge geht durch übereinstimmende Sorgeerklärung. Streit gibt es oft beim Umgangsrecht – das ist sowohl Recht als auch Pflicht beider Elternteile (§ 1684 BGB). Verweigert ein Elternteil den Umgang grundlos, kann das Familiengericht eingreifen, im Extremfall mit Ordnungsgeld oder sogar Sorgerechtsentzug. Viertens, Zugewinnausgleich. Bei Zugewinngemeinschaft (Standardfall ohne Ehevertrag) wird bei Scheidung das während der Ehe erworbene Vermögen ausgeglichen: Wer mehr 'Zugewinn' (Endvermögen minus Anfangsvermögen) hatte, zahlt die Hälfte des Überhangs an den anderen. Erbschaften und Schenkungen während der Ehe zählen nicht zum Zugewinn. Fünftens, Versorgungsausgleich. Die in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften werden hälftig geteilt – das passiert automatisch im Scheidungsverfahren, wenn die Ehe länger als drei Jahre dauerte. Familienrechtliche Verfahren sind in Deutschland fast immer Anwaltspflicht (§ 114 FamFG bei Scheidung). Auch wenn die Trennung einvernehmlich abläuft, brauchst du mindestens für den einreichenden Ehepartner einen Anwalt. Wir bieten dir eine erste rechtliche Einordnung – ersetzen aber nicht die Vertretung durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Die Vermittlung an spezialisierte Anwälte ist Teil unseres Service.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 1565 ff. BGB – Scheidung
    • § 1601 ff. BGB – Unterhaltspflicht
    • Düsseldorfer Tabelle – Kindesunterhalt
    • § 1684 BGB – Umgangsrecht
    • § 1378 BGB – Zugewinnausgleich
    • § 114 FamFG – Anwaltspflicht Scheidung

    Sensibler Bereich – wir empfehlen anwaltliche Begleitung

    Simplyright bietet hier eine Erstorientierung und Vorbereitung. Für die finale Vertretung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt aus unserem Netzwerk.

    Anwalt finden

    Häufige Fragen zu Familienrecht – wir helfen sensibel weiter

    Wie lange dauert eine Scheidung?

    Mindestens 1 Jahr Trennung vor Antrag. Mit Anwalt und einvernehmlichem Verfahren oft 4–6 Monate, streitig deutlich länger.

    Wie viel Kindesunterhalt steht meinem Kind zu?

    Nach Düsseldorfer Tabelle, abhängig vom Nettoeinkommen des Pflichtigen und Alter des Kindes – online berechenbar.

    Bekomme ich nach der Scheidung Ehegattenunterhalt?

    Möglich bei Krankheit, Kinderbetreuung, langer Ehedauer oder Erwerbsunfähigkeit. Komplexe Einzelfallprüfung.

    Wer bekommt das Sorgerecht?

    In der Regel beide Elternteile gemeinsam. Alleiniges Sorgerecht nur bei wichtigen Gründen (Kindeswohl).

    Was passiert mit dem Vermögen?

    Bei Zugewinngemeinschaft: Hälftiger Ausgleich des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens. Erbschaften und Schenkungen ausgenommen.

    Brauche ich einen Anwalt?

    Ja, bei Scheidung ist Anwaltspflicht. Mindestens der einreichende Ehepartner braucht einen Anwalt.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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