Fragen rund um deine Erbschaft
Ein Todesfall in der Familie wirft viele rechtliche Fragen auf: Wer erbt was? Brauche ich einen Erbschein? Steht mir ein Pflichtteil zu? Wir helfen dir bei der ersten Einordnung – sensibel und kompetent.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst die Situation – Verwandtschaftsverhältnis, Testament vorhanden, Streitpunkte
- 2Simplyright erläutert die rechtliche Lage und mögliche Schritte
- 3Du erhältst ein Schreiben (z.B. Pflichtteilsforderung, Erbausschlagung) oder Vermittlung an Fachanwalt
- 4Bei Bedarf: Vermittlung an spezialisierten Fachanwalt für Erbrecht
Typische Fälle in diesem Bereich
Pflichtteilsanspruch
Halbes gesetzliches Erbteil – Geldanspruch gegen die Erben. Verjährung 3 Jahre.
Erbschein
Notwendig für Banken und Grundbuch – Antrag beim Nachlassgericht.
Erbschaft ausschlagen
6-Wochen-Frist nach Kenntnis. Bei überschuldetem Nachlass dringend prüfen.
Testament-Anfechtung
Bei Geschäftsunfähigkeit, Drohung oder Inhaltsirrtum innerhalb 1 Jahr anfechtbar.
Was du wissen solltest
Das Erbrecht (§§ 1922 ff. BGB) regelt, wer was erbt – und ist häufig komplexer, als die meisten erwarten. Zwei Grundkonstellationen: Es gibt ein Testament oder es gibt keins (gesetzliche Erbfolge). Bei der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Ordnung die Kinder (zu gleichen Teilen), in zweiter Ordnung die Eltern und Geschwister, in dritter Ordnung die Großeltern und Onkel/Tanten. Der Ehegatte erbt zusätzlich, je nach Güterstand: Bei der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft 1/2 neben Kindern, 3/4 neben Eltern. Wichtig: Wer enterbt wurde, hat oft trotzdem einen Pflichtteilsanspruch – das halbe gesetzliche Erbteil als Geldanspruch gegen die Erben (§ 2303 BGB). Pflichtteilsberechtigt sind: Kinder, Enkel (wenn Eltern weggefallen), der Ehegatte und in Ausnahmefällen die Eltern. Beispiel: Drei Kinder, Vater enterbt eines im Testament. Das enterbte Kind hat Anspruch auf 1/2 von 1/3 = 1/6 des Nachlasswertes als Geldzahlung. Der Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 2332 BGB) ab Kenntnis vom Erbfall und der Enterbung. Bei einer Erbschaft musst du entscheiden, ob du sie annehmen oder ausschlagen möchtest. Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und dem Berufungsgrund (§ 1944 BGB) – bei Auslandsbezug sechs Monate. Achtung: Wer schweigt, nimmt an. Bei überschuldetem Nachlass solltest du immer prüfen, ob ausschlagen sinnvoll ist. Erfährst du erst später von Schulden, sind die Möglichkeiten begrenzt: Anfechtung der Annahme nur bei Irrtum, Beantragung der Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz zur Haftungsbegrenzung. Den Erbschein (§ 2353 BGB) brauchst du als Nachweis gegenüber Banken, dem Grundbuchamt und Versicherungen. Antrag beim Nachlassgericht des letzten Wohnsitzes des Verstorbenen. Bei vorhandenem notariellen Testament oder Erbvertrag genügt oft die Vorlage dieses Dokuments mit Eröffnungsprotokoll. Ein Testament ist anfechtbar (§§ 2078 ff. BGB), wenn der Erblasser geschäftsunfähig war, sich geirrt hat oder unter Drohung handelte. Anfechtungsfrist: ein Jahr ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund, höchstens 30 Jahre. Auch ein eigenhändiges Testament hat strenge Formvorschriften: vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift (§ 2247 BGB). Maschinengeschriebene Testamente sind ungültig. Bei Streit unter Miterben (Erbengemeinschaft) gilt: Alle gemeinsam verwalten den Nachlass. Verkauf von Immobilien, Auflösung von Konten – alles braucht Einstimmigkeit. Wenn keine Einigung: Teilungsklage oder Auseinandersetzungsklage. Steuerlich: Bei Erbschaftsteuer gibt es großzügige Freibeträge (Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €). Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis muss das Finanzamt informiert werden. Erbrecht ist sensibel und oft emotional aufgeladen – wir bieten dir sowohl die Möglichkeit, erste Schritte selbst zu klären, als auch die Vermittlung an einen Fachanwalt für Erbrecht.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- § 1922 BGB – Gesamtrechtsnachfolge
- § 1924–1930 BGB – Gesetzliche Erbfolge
- § 2303 BGB – Pflichtteilsanspruch
- § 1944 BGB – Ausschlagungsfrist 6 Wochen
- § 2247 BGB – Form eigenhändiges Testament
- § 2353 BGB – Erbschein
Sensibler Bereich – wir empfehlen anwaltliche Begleitung
Simplyright bietet hier eine Erstorientierung und Vorbereitung. Für die finale Vertretung empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt aus unserem Netzwerk.
Anwalt findenHäufige Fragen zu Fragen rund um deine Erbschaft
Wann steht mir ein Pflichtteil zu?
Wenn du als Kind, Enkel (bei weggefallenen Eltern), Ehegatte oder Elternteil enterbt wurdest. Höhe: halbes gesetzliches Erbteil als Geldanspruch.
Wie lange habe ich Zeit, eine Erbschaft auszuschlagen?
6 Wochen ab Kenntnis vom Erbfall, bei Auslandsbezug 6 Monate. Wer schweigt, nimmt an.
Wann brauche ich einen Erbschein?
Wenn Banken, Grundbuchamt oder Versicherungen einen Nachweis verlangen. Bei notariellem Testament oft nicht nötig.
Ist ein handgeschriebenes Testament gültig?
Ja, wenn vollständig handschriftlich, mit Datum und Unterschrift. Maschinengeschriebene oder am Computer erstellte Testamente sind ungültig.
Wann kann ich ein Testament anfechten?
Bei Geschäftsunfähigkeit, Drohung, wesentlichem Irrtum oder Übergehung pflichtteilsberechtigter Personen – 1 Jahr ab Kenntnis.
Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?
Großzügige Freibeträge: Ehegatte 500.000 €, Kinder 400.000 €. Darüber 7–30 % je nach Verwandtschaftsgrad.
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