Nach VVG & BGB

    Versicherung zahlt nicht?

    Du hast einen Schaden gemeldet, aber die Versicherung lehnt ab oder zahlt zu wenig? Mehr als jeder dritte Versicherungsfall wird ungerechtfertigt gekürzt. Wir prüfen deine Police und holen, was dir zusteht.

    RDG-registriert Erstprüfung kostenlos
    Versicherung zahlt nicht?

    Kommt dir das bekannt vor?

    Deine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung lehnt einen Schaden ab
    Die Kfz-Haftpflicht oder -Kasko kürzt die Schadensregulierung
    Deine Berufsunfähigkeitsversicherung verweigert die Leistung
    Eine Reise- oder Krankenversicherung erstattet weniger als gedacht
    Die Versicherung wirft dir grobe Fahrlässigkeit vor
    In 4 Schritten

    So funktioniert es mit Simplyright

    1. 1
      Du beschreibst Schaden, Versicherung und bisherige Korrespondenz, Ablehnung hochladen
    2. 2
      Simplyright prüft Police, AVB und Begründung der Ablehnung
    3. 3
      Du erhältst ein Forderungsschreiben mit juristischer Begründung
    4. 4
      Bei Verweigerung: Vermittlung an spezialisierten Versicherungsanwalt

    Typische Fälle in diesem Bereich

    Schaden ablehnen lassen?

    Über 30 % aller Ablehnungen sind angreifbar. Begründung genau prüfen lassen.

    Berufsunfähigkeit

    Häufigste Ablehnungsgründe: 'Verletzung der Anzeigepflicht' oder 'unter 50 % BU-Grad'. Beides oft anfechtbar.

    Grobe Fahrlässigkeit

    Versicherung kürzt oft – aber nur in Höhe der Schwere. Pauschalkürzungen sind unzulässig.

    Schiedsstelle Versicherung

    Versicherungsombudsmann ist kostenlos – Verfahren bei Streit bis 100.000 €.

    Hintergrund

    Was du wissen solltest

    Versicherungsrecht ist hochkomplex – und Versicherer nutzen das gezielt aus. Studien des Bundes der Versicherten zeigen: Etwa 30 % aller Schadensablehnungen sind ganz oder teilweise unberechtigt. Erste Maßnahme bei Ablehnung: Die Police und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) genau lesen. Versicherer berufen sich oft auf vermeintliche Ausschlüsse oder Obliegenheitsverletzungen, die im konkreten Fall gar nicht greifen. Bei der Hausratversicherung sind häufige Streitpunkte: Einbruchsdiebstahl ohne 'einbruchstypische Spuren', Glasbruch (oft nur bei Zusatzbaustein), Elementarschäden (nur bei separater Vereinbarung), grobe Fahrlässigkeit (z.B. offenes Fenster). Bei der Wohngebäudeversicherung: Sturmschäden ab Windstärke 8 (BFt 8), Leitungswasser-Schäden bei alten Rohren, Glasschäden, Elementar (Hochwasser, Erdrutsch). Bei Kfz-Versicherungen: Bei der Haftpflicht zahlt die Versicherung des Verursachers an den Geschädigten – Streit gibt es um die Schuldfrage und die Höhe (Wertminderung, Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigenkosten). Bei der Kasko gibt es Probleme bei Wildschäden (Nachweis), grober Fahrlässigkeit (Übermüdung, Alkohol, Handy am Steuer), Schaden durch Insassen oder Familienangehörige. Berufsunfähigkeitsversicherungen sind eine eigene Liga: Versicherer lehnen häufig mit zwei Argumenten ab. Erstens: 'Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht' – du hast bei Vertragsabschluss eine Vorerkrankung nicht angegeben. Hier hilft die Prüfung der gestellten Fragen, der Beweisbarkeit und die Verjährungsfrist (5 oder 10 Jahre nach VVG-Reform). Zweitens: 'Berufsunfähigkeitsgrad unter 50 %' – das medizinische Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass du noch arbeiten könntest. Hier sind Gegengutachten, ärztliche Stellungnahmen und genaue Dokumentation deiner Tätigkeit entscheidend. Bei der Frage 'grobe Fahrlässigkeit' (z.B. Wäschetrockner an, Wohnung verlassen, Brand) gilt seit der VVG-Reform 2008: Pauschalkürzungen ('100 % Ablehnung') sind unzulässig. Die Versicherung muss quotal kürzen je nach Schwere des Verschuldens (oft 25–50 %). Eine wichtige Möglichkeit ist der Versicherungsombudsmann (versicherungsombudsmann.de) – ein kostenloses, außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei Streit bis 100.000 €. Die Entscheidung ist für die Versicherung bis 10.000 € bindend, für dich nie – du kannst danach immer noch klagen. Verjährung: Versicherungsleistungen verjähren grundsätzlich nach drei Jahren ab Schadensentstehung (§ 195 BGB), bei einigen Spezialversicherungen abweichend. Wichtig: Bei Ablehnung läuft die Verjährung in der Regel weiter – die Klage muss rechtzeitig eingereicht werden. Simplyright analysiert deine Police und die Ablehnungsbegründung, formuliert ein juristisch fundiertes Widerspruchsschreiben und vermittelt bei komplexen Fällen an spezialisierte Versicherungsanwälte.

    Rechtsgrundlagen

    Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung

    • § 81 VVG – Grobe Fahrlässigkeit (quotal kürzen)
    • § 19 VVG – Anzeigepflicht
    • § 21 VVG – Verjährung 5 Jahre
    • § 195 BGB – Regelverjährung 3 Jahre
    • Versicherungsombudsmann – Schlichtungsverfahren

    Häufige Fragen zu Versicherung zahlt nicht

    Was tun, wenn die Versicherung ablehnt?

    Police und Begründung prüfen, schriftlich Widerspruch einlegen – über 30 % aller Ablehnungen sind angreifbar.

    Darf die Versicherung wegen grober Fahrlässigkeit komplett kürzen?

    Nein, seit VVG-Reform 2008 nur quotal je nach Verschuldungsgrad. Pauschalkürzungen sind rechtswidrig.

    Was bringt der Versicherungsombudsmann?

    Kostenloses, außergerichtliches Schlichtungsverfahren bei Streit bis 100.000 €. Bindend bis 10.000 € – ohne Risiko für dich.

    Warum lehnen BU-Versicherer so oft ab?

    Häufig wegen 'Anzeigepflichtverletzung' oder 'BU unter 50 %'. Beides oft mit ärztlichen Gegengutachten und Dokumentation widerlegbar.

    Wann verjähren Versicherungsansprüche?

    Meist 3 Jahre ab Schadensentstehung (§ 195 BGB). Schnelles Handeln und ggf. Klage zur Verjährungshemmung wichtig.

    Was kostet eine Anwaltsprüfung?

    Erste Einschätzung bei Simplyright kostenlos. Bei Anwalt oft Übernahme durch Rechtsschutzversicherung – auch nachträglich abschließbar.

    Bereit, deinen Fall zu klären?

    Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.

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