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eCollect AG: Was Sie als Verbraucher wissen sollten

Die eCollect AG ist ein international agierendes Inkassounternehmen mit Sitz in der Schweiz, das sich auf digitale Inkasso Forderungen spezialisiert hat. Besonders häufig taucht die eCollect AG im Zusammenhang mit Forderungen für kostenpflichtige Datingseiten und Internetseiten auf, darunter Anbieter wie Howlogic Kft, Cyberence Kft oder Tech Medialand.

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung oder Inkasso Mahnung erhalten haben, sollten Sie aufmerksam weiterlesen.

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Foto: pixabay.com

Was ist die eCollect AG?

Die eCollect AG ist ein in der Schweiz registriertes Inkasso Unternehmen, das unter anderem im Auftrag von Howlogic Kft oder der Novalnet AG arbeitet. Ziel ist die Eintreibung offener Forderungen, etwa durch eine nicht gekündigte Mitgliedschaft auf einem Datingportal. 

Viele Betroffene berichten, dass sie auf Dating Seiten vermeintlich kostenlose Angebote genutzt haben, später jedoch überraschende Zahlungserinnerungen von der eCollect AG erhielten.

Besonders auffällig: Die Mahnungen der eCollect AG wirken automatisiert, der Ton ist oft unpersönlich bis einschüchternd.

Die Rolle von Drittanbietern und ihre Verbindung zur eCollect AG

Ein besonders relevanter Aspekt im Zusammenhang mit der eCollect AG betrifft die Zusammenarbeit mit Drittanbietern wie der Novalnet AG, Tech Medialand, Howlogic Kft oder Cyberence Kft. Diese Firmen fungieren häufig als technische Zahlungsabwickler oder als Betreiber von Internetseiten, auf denen angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaften oder Abos abgeschlossen wurden. 

Die eCollect AG tritt dabei als beauftragtes Inkassounternehmenauf, um vermeintlich offene Forderungen einzutreiben. Betroffene berichten regelmäßig von Mahnungsschreiben, in denen unter anderem Zahlungen für Datingseiten gefordert werden – oft ohne nachvollziehbare Details oder Beweise wie Foto- oder Video-Nachweise. 

Der Ton der Schreiben ist dabei häufig druckvoll, es wird mit gerichtlichen Schritten und einem Schufa-Eintrag gedroht. Die betroffenen Verbraucher fühlen sich in solchen Fällen zu Unrecht zur Zahlungaufgefordert. Besonders kritisch ist, dass viele der angeblichen Verträge durch unklare Formulierungen oder automatische Vertragsverlängerungen zustande gekommen sein sollen. 

Die Rolle der Novalnet AG als Zahlungsdienstleister ist nicht immer klar nachvollziehbar, was die rechtliche Einschätzung zusätzlich erschwert. In solchen Fällen sollten Sie unbedingt rechtlichen Rat einholen – etwa bei einem Rechtsanwalt wie Dr. Hoffmann, der auf solche Inkasso-Fälle spezialisiert ist – und ein schriftliches Musterschreiben an die eCollect AG senden.

Die Verbraucherzentrale bietet hierbei zuverlässige Hilfe, auch wenn es um versteckte Kosten, ungewollte Abbuchungen vom Konto oder missverständliche Inhalte auf Datingportalen geht. Recherchieren Sie gründlich, bewahren Sie alle Unterlagen und prüfen Sie jeden Schritt genau – besonders dann, wenn der Standort des Unternehmens außerhalb von Deutschland liegt, wie bei der eCollect AG mit Sitz in der Schweiz.

Inkasso Mahnung erhalten – was tun?

Erfahren Sie, wie Sie auf Mahnungen reagieren können. Tipps und hilfreiche Informationen zur eCollect AG für eine stressfreie Lösung.
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Wenn Sie eine Mahnung oder eine Zahlungsaufforderung erhalten, sollten Sie die Details genau prüfen. Viele Betroffene berichten, dass sie nie wissentlich ein Abo abgeschlossen oder eine kostenpflichtige Leistung genutzt haben. 

In diesen Fällen können Sie Widerspruch einlegen. Nutzen Sie dafür ein Musterschreiben, das Sie z. B. auf der Startseite der Verbraucherzentrale finden.

Wie funktioniert das Inkasso der eCollect AG?

Die eCollect AG sendet digitale Schreiben und E-Mails, in denen sie Zahlung für eine angeblich nicht bezahlte Mitgliedschaft verlangt. Der Ton dieser Mahnung ist oft streng, es wird mit rechtlichen Schritten oder der Übergabe an ein anderes Inkassobüro gedroht. 

Auch Abbuchen vom Konto durch Partner wie die Novalnet AG sind möglich.

Ein typischer Fall: Ein Nutzer registriert sich auf einer Datingseite, denkt, es handle sich um ein kostenloses Angebot. Doch in Wahrheit aktiviert er ein kostenpflichtiges Abo. Wird dies nicht rechtzeitig gekündigt, startet die Forderung.

Beispiel: Mahnungen der eCollect AG

Ein Beispiel für ein solches Schreiben:

„Sehr geehrter Herr B., im Auftrag unseres Mandanten Howlogic Kft fordern wir Sie auf, den offenen Betrag in Höhe von 156,20 EUR zu zahlen.“

Ein solches Schreiben enthält meist keine genauen Informationen über den Auftrag, die genaue Leistung oder konkrete Inhalte, auf die sich die Forderung bezieht. Ein Foto oder Video-Beweis für die Inanspruchnahme der Dienstleistung fehlt.

Wer steckt hinter den Forderungen?

Die Firma Howlogic Kft tritt als Vertragspartner auf, wenn es um Datingseiten wie mydates24.com oder premiumdates.net geht. Diese Seiten werben mit kostenlosen Testzugängen, die sich in kostenpflichtige Abos umwandeln. 

Der Zahlungsverkehr läuft oft über die Novalnet AG. Kommt es zu Problemen, übernimmt die eCollect AGdas Inkasso.

Fragen zum Vorgehen? Hier finden Sie Hilfe

Die Verbraucherzentrale bietet umfassende Informationen, auch im Newsletter, zur Abwehr unberechtigter Forderungen. Besonders wichtig: 

Reagieren Sie rechtzeitig und holen Sie sich professionelle Hilfe, zum Beispiel durch einen Rechtsanwalt wie Dr. Hoffmann, der viele Fälle im Zusammenhang mit der eCollect AG bearbeitet.

Was kostet Hilfe durch Anwalt oder Verbraucherschutz?

Erfahren Sie, wie Sie auf Mahnungen reagieren können. Tipps und hilfreiche Informationen zur eCollect AG für eine stressfreie Lösung.
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Ein Rechtsanwalt kann eine Einschätzung zum Fall geben und ein passendes Musterschreiben formulieren. Die Kosten dafür sind je nach Aufwand unterschiedlich. Die Verbraucherzentrale verlangt in der Regel nur geringe Gebühren. 

Sie finden entsprechende Kontakt-Informationen auf der Startseite Ihrer lokalen Beratungsstelle.

Mahnungen der eCollect AG ignorieren – was passiert?

Wer nicht reagiert, riskiert einen Mahnbescheid oder sogar einen Schufa-Eintrag. Selbst wenn die Forderung unberechtigt ist, kann durch langes Zögern ein rechtlicher Nachteil entstehen. Eine sachliche Antwort ist daher ratsam.

Ist die eCollect AG ein Fake?

Erfahren Sie, wie Sie auf Mahnungen reagieren können. Tipps und hilfreiche Informationen zur eCollect AG für eine stressfreie Lösung.
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Nein, die eCollect AG ist ein offiziell registriertes Unternehmen. Dennoch gibt es Kritik am intransparenten Vorgehen, besonders bei Fällen mit Howlogic Kft oder Cyberence Kft. Achten Sie auf die Inhalte der Seiten, auf denen Sie sich registrieren, und dokumentieren Sie alles.

Was ist eCollect Online?

„eCollect Online“ bezeichnet die digitale Plattform der eCollect AG, über die Verbraucher direkt ihre Zahlung leisten oder eine Antwort auf ein Schreiben übermitteln können. 

Auch wenn die Bedienung einfach ist, sollten Sie die Forderung zuvor genau prüfen.

Wichtige Begriffe rund um das Thema Inkasso

  • Inkassobüros: Sammelbegriff für Inkasso Unternehmen wie die eCollect AG
  • Empfänger: Derjenige, an den die Zahlung laut Mahnschreiben gehen soll
  • Abo: Oft Auslöser unklarer Vertragsverhältnisse
  • Internet: Hauptverbreitungsweg für die betroffenen Dienste
  • Seiten: Bezeichnet die Plattformen, über die angebliche Leistungen gebucht wurden
  • Inhalte: Die Leistungen, auf die sich die Forderung bezieht

Fazit

Die eCollect AG ist ein echtes, aber umstrittenes Inkassounternehmen. Viele Forderungen betreffen nicht korrekt gekündigte Abos auf Datingseiten. Verbraucher sollten wachsam sein, alle Informationen genau prüfen, und im Zweifel einen Rechtsanwalt oder die Verbraucherzentrale einschalten. 

Nutzen Sie Vorlagen wie ein Musterschreiben, dokumentieren Sie alles mit Foto oder Video, und zögern Sie nicht, bei Fragen Hilfe zu suchen.

Kontakt, Startseite, Newsletter und weitere Ressourcen finden Sie über die Seiten der Verbraucherzentrale. Bleiben Sie informiert und handeln Sie mit Bedacht.

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