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Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern, welche Rechte Ihnen zustehen und wann Sie Anspruch auf eine Auszahlung haben.

Entschädigung bei Flugverspätung: Das steht Ihnen zu!

Entschädigung bei Flugverspätung

Eine Flugverspätung oder ein Flugausfall können für die Reisenden auf Ihrer Flugstrecke äußerst frustrierend sein. Doch wussten Sie, dass Sie als Passagier umfassende Rechte haben, wenn Ihr Flug verspätet ist?

In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über Ihre Rechte bei Flugverspätungen und -annullierungen wissen müssen, wie Sie eine Entschädigung erhalten und welche Maßnahmen Sie ergreifen sollten, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Mit dem Angebot Simplyright.de können Sie in nur wenigen Minuten prüfen, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check, um Ihr Recht geltend zu machen.

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Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern, welche Rechte Ihnen zustehen und wann Sie Anspruch auf eine Auszahlung haben.
Foto: Jeshoots/Unsplash

Entschädigung bei Flugverspätung: Ihr Recht

Die Fluggastrechte-Verordnung der EU bietet Passagieren bei Flugverspätungen umfassenden Schutz. Diese Verordnung regelt, welche Rechte Flugreisende haben.

Egal, ob Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung fordern oder wissen möchten, welche Betreuungsleistungen Ihnen zustehen – hier sind die wichtigsten Informationen.

Wenn Ihr Flug verspätet ist, haben Sie je nach Dauer der Verspätung und der Flugdistanz verschiedene Anrechte:

  • Bei einer Verspätung von zwei Stunden oder mehr haben Sie Anspruch auf Leistungen, die je nach der Dauer der Verspätung und der Länge des Fluges variieren. Diese Leistungen umfassen Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Anrufe und E-Mails) und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung sowie den Transport zwischen dem Hotel und dem Flughafen.
  • Erstattung oder Ersatzflug: Wenn Ihr Flug mehr als fünf Stunden verspätet ist, haben Sie das Recht, von der Reise zurückzutreten und den vollständigen Preis des Flugtickets erstattet zu bekommen oder einen Ersatzflug zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu verlangen.
  • Entschädigung bei Flugverspätung: Wenn Ihre Verspätung mehr als drei Stunden beträgt, haben Sie zusätzlich zu den oben genannten Rechten Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Diese kann je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 und 600 Euro liegen.

Grundsätzlich steht eine Entschädigung immer dem Reisenden zu, unabhängig davon, wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat.

Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern, welche Rechte Ihnen zustehen und wann Sie Anspruch auf eine Auszahlung haben.
Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Was zählt als Flugverspätung?

Eine Flugverspätung liegt vor, wenn Ihr Flugzeug später als ursprünglich geplant abhebt oder ankommt. Verspätungen können aus verschiedenen Gründen auftreten, darunter technische Probleme, Wetterbedingungen, betriebliche Schwierigkeiten oder Sicherheitsbedenken.

Laut der EU-Verordnung haben Sie jedoch Anspruch auf Entschädigung, wenn die Flugverspätung bei der Ankunft mehr als drei Stunden beträgt.

Es ist wichtig, zwischen einer geringen Verzögerung und einer erheblichen Verspätung zu unterscheiden, da dies Auswirkungen auf Ihre Rechte und Entschädigungsansprüche haben kann.

Flugverspätung und -ausfall: Wann gibt es Entschädigung?

Wird ein Flug von der Fluggesellschaft überbucht, kurzfristig annulliert oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, steht Passagieren laut EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu – je nach Länge der Flugstrecke sind das 250 bis 600 Euro.

Voraussetzung: Der Flug findet innerhalb der EU statt, startet von einem Flughafen in der EU oder wird von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt.

Ab fünf Stunden Verspätung haben Reisende die Möglichkeit vom Ticketkauf zurückzutreten. Die Airline muss dann den vollständigen Kaufpreis erstatten.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz:

  • Bei Flügen innerhalb der EU bis 1.500 km: 250 Euro
  • Bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
  • Bei Flügen über 3.500 km: 600 Euro
Wie Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung einfordern, welche Rechte Ihnen zustehen und wann Sie Anspruch auf eine Auszahlung haben.
Foto: Gerd Altmann/ Pixabay

Was tun bei einer Flugverspätung?

Wenn Ihre Flüge Ihrer Airline zu spät sind, sollten Sie wie folgt handeln:

  1. Dokumentation: Notieren Sie sich die genaue Verspätungsdauer und sammeln Sie Beweise wie Bordkarten und E-Mails.
  2. Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an die Fluggesellschaft und fragen Sie nach den Gründen der Verspätung.
  3. Anspruch geltend machen: Nutzen Sie Online-Tools wie einen Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch auf Entschädigung zu prüfen und bei der Fluggesellschaft geltend zu machen.

Entschädigungen und Leistungen

Neben der Entschädigung stehen Ihnen bei einer Verspätung auch Betreuungsleistungen von der Fluggesellschaft zu. Dazu gehören:

  • Verpflegung und Erfrischungen
  • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails
  • Hotelunterkunft, falls erforderlich
  • Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft
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Foto:Yanalya/Freepik

Pauschalreisen: Entschädigung bei Flugverspätung

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, gelten für Sie zusätzliche Möglichkeiten. Bei Flugverspätungen oder -annullierungen müssen Reiseveranstalter alternative Lösungen anbieten oder Entschädigungen zahlen.

Außerdem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Rückerstattung des gesamten Reisepreises, wenn die Reise erheblich beeinträchtigt wird.

Reiseveranstalter sind verpflichtet, Ihnen alle wesentlichen Informationen über Ihre Rechte zur Verfügung zu stellen und schnell auf Probleme zu reagieren.

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Foto: HelloDavidPradoPerucha/Freepik

Streik: Was sollten Fluggäste beachten?

Bei einem angekündigten Streik der Fluggesellschaft gibt die Verbraucherzentrale Hamburg folgende Empfehlungen für Fluggäste:

  • Informieren Sie sich bei der Airline: Erkundigen Sie sich, ob Ihre gebuchten Flüge vom Streik betroffen ist. Sollte dies der Fall sein, fragen Sie nach einer alternativen Beförderungsmöglichkeit.
  • Keine voreiligen Entscheidungen treffen: Kaufen Sie nicht vorschnell eine Bahnfahrkarte, da nicht sicher ist, ob die Fluggesellschaft die Kosten dafür erstattet.
  • Seien Sie pünktlich am Flughafen: Falls die Fluggesellschaft keine gegenteilige Mitteilung macht, sollten Sie rechtzeitig am Flughafen sein. Es besteht die Möglichkeit, dass der Flug früher als erwartet startet oder ein Ersatzflug angeboten wird.
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Foto: Racool_studio/Freepik

Was gilt bei Streik des Sicherheitspersonals am Flughafen?

Wenn Sie Ihren Flug aufgrund eines Streiks des Sicherheitspersonals verpassen und sich die Sicherheitskontrollen verzögern, ist es schwieriger, eine Entschädigung zu fordern. Die Zuständigkeit für Sicherheitskontrollen liegt bei der Bundespolizei.

Daher müssen mögliche Forderungen gegen den Staat geltend gemacht werden. In solchen Fällen bleibt oft nur der Weg zu einem Anwalt oder einem Dienstleister, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist.

Anrechte bei Flugannullierungen

Eine Flugannullierung liegt vor, wenn Ihr geplanter Flug komplett gestrichen wird. Auch in diesem Fall haben Sie umfassende Rechte:

  • Rückerstattung oder Ersatzflug: Die Fluggesellschaft muss Ihnen die Wahl zwischen einer vollständigen Erstattung des Flugpreises oder einem Ersatzflug anbieten. Letzteres sollte entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl geschehen, sofern Plätze verfügbar sind.
  • Betreuungsleistungen: Wie bei Verspätungen haben Sie auch bei einer Annullierung Anspruch auf Leistungen, einschließlich Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
  • Entschädigung: Sie haben auch Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von 250 bis 600 Euro, es sei denn, die Fluggesellschaft kann nachweisen, dass die Annullierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände erfolgt ist oder Ihnen rechtzeitig (mindestens 14 Tage vor Abflug) mitgeteilt wurde.

Ihr Recht bei Umsteigeverbindungen

Bei Umsteigeverbindungen können Verspätungen und Annullierungen besonders problematisch sein. Wenn Sie durch die Verspätung eines Fluges Ihren Anschlussflug verpassen, und die Gesamtverspätung am Zielflughafen mehr als drei Stunden beträgt, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung.

Wichtig ist, dass beide Flüge Teil derselben Buchung sind. Wenn Sie separate Tickets für jeden Abschnitt Ihrer Reise gebucht haben, gelten diese Rechte nicht automatisch.

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Foto: HelloDavidPradoPerucha/Freepik

Was tun, wenn die Fluggesellschaft nicht reagiert?

In einigen Fällen kann es vorkommen, dass Fluggesellschaften auf Ihre Entschädigungsanfragen nicht reagieren oder Ihre Ansprüche ablehnen. In solchen Fällen sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Schriftliche Beschwerde: Reichen Sie eine formelle Beschwerde bei der Fluggesellschaft ein und bewahren Sie Kopien aller Korrespondenz auf.
  • Nationale Durchsetzungsstelle: Wenden Sie sich an die nationale Durchsetzungsstelle in dem Land, in dem der Vorfall stattgefunden hat. Diese Stellen überwachen die Einhaltung der Fluggastrechte und können in Streitfällen vermitteln.
  • Rechtsweg: In hartnäckigen Fällen können Sie Ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen. Es gibt auch spezialisierte Rechtsdienstleister und Organisationen wie Fairplane, die Ihnen dabei helfen können, Ihre Entschädigung durchzusetzen.
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Foto: Gerd Altmann/Pixabay

Häufige Missverständnisse über Fluggastrechte

Obwohl die Fluggastrechte-Verordnung klar definiert ist, gibt es immer noch viele Missverständnisse und Fehlinformationen, die Reisende in die Irre führen können. Hier sind einige der häufigsten Missverständnisse und die Fakten dahinter:

„Wenn mein Flug nur 2 Stunden verspätet ist, habe ich keinen Anspruch auf Entschädigung.“

Das stimmt nicht ganz. Zwar gibt es keine Entschädigung bei Verspätungen unter drei Stunden, aber Sie haben dennoch Anspruch auf Leistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, insbesondere bei längeren Flugstrecken.

„Ich habe keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn der Flug wegen schlechten Wetters verspätet ist.“

Es stimmt, dass außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oft von der Entschädigungspflicht befreien, aber es hängt vom spezifischen Fall ab.

Wenn die Fluggesellschaft das Wetter als Ausrede benutzt, aber keine angemessenen Vorkehrungen getroffen hat, könnten Sie dennoch Anspruch auf Entschädigung haben.

„Meine Entschädigung wird mir automatisch gutgeschrieben.“

Leider nein. Fluggesellschaften schreiben Entschädigungen nicht automatisch gut. Sie müssen Ihre Ansprüche aktiv geltend machen, oft in Form eines schriftlichen Antrags.

In vielen Fällen lehnen Airlines den ersten Antrag ab, weshalb es wichtig ist, sich nicht entmutigen zu lassen.

„Nur Direktflüge werden von der Fluggastrechte-Verordnung abgedeckt.“

Auch Umsteige- und Anschlussflüge sind von der Verordnung abgedeckt, solange sie Teil derselben Buchung sind und die Verspätung dazu führt, dass Sie mehr als drei Stunden später am Ziel ankommen.

Achten Sie darauf, bei Buchungen mit mehreren Fluggesellschaften Ihre Rechte zu prüfen.

„Fluggesellschaften müssen mich immer informieren, wenn ich Anspruch auf Entschädigung habe.“

Obwohl Fluggesellschaften verpflichtet sind, Passagiere über ihre Rechte zu informieren, geschieht dies nicht immer oder nicht in vollem Umfang.

Es liegt an Ihnen, sich zu informieren und Ihre Rechte proaktiv geltend zu machen.

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Foto:Freepik

Die Rolle der Rechtsprechung bei Fluggastrechten

Die Fluggastrechte-Verordnung wird regelmäßig von europäischen Gerichten überprüft und interpretiert. Diese Urteile haben oft erhebliche Auswirkungen auf die Rechte der Passagiere.

Zum Beispiel hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in mehreren Fällen entschieden, dass Fluggesellschaften auch bei verspäteten Anschlussflügen haftbar gemacht werden können und dass auch Verspätungen durch Streiks nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände gelten.

Es ist daher ratsam, sich über aktuelle Urteile zu informieren, die Ihre Rechte als Fluggast beeinflussen könnten.

Spezialisierte Rechtsdienstleister und Verbraucherschutzorganisationen bieten häufig Updates und Beratung in solchen Angelegenheiten an.

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Foto:Katemangostar/Freepik

Beispiele aus der Praxis: Was tun, wenn der Worst-Case eintritt?

Hier sind einige Beispiele, wie Sie in verschiedenen Szenarien vorgehen können:

a) Ihr Flug wird drei Stunden vor dem Abflug annulliert

In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen, eine Rückerstattung des Flugpreises oder einen Ersatzflug und, je nach Umständen, auf Entschädigung.

Lassen Sie sich die Annullierung schriftlich bestätigen und erkundigen Sie sich nach Ihren Optionen. Fordern Sie außerdem die Entschädigung ein, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

b) Ihr Flug verspätet sich um vier Stunden wegen technischer Probleme

Hier stehen Ihnen Betreuungsleistungen sowie eine Entschädigung zu, da technische Probleme in der Regel keine außergewöhnlichen Umstände darstellen.

Fordern Sie die Entschädigung umgehend an und bewahren Sie alle Belege und Dokumente auf.

c) Sie verpassen Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung

Wenn Sie Ihren Anschlussflug verpassen und dadurch mehr als drei Stunden später am Ziel ankommen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Stellen Sie sicher, dass Sie die Verspätung dokumentieren und sich schriftlich bestätigen lassen. Beantragen Sie die Entschädigung bei der Fluggesellschaft, bei der Sie die ursprüngliche Buchung vorgenommen haben.

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Außergewöhnliche Umstände

Nicht jede Flugverspätung führt automatisch zu einer Entschädigung.

Die Fluggesellschaft ist von der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung befreit, wenn die Verspätung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Dazu gehören:

  • Schlechtes Wetter: Wie schwere Stürme, dichte Nebel oder Schneefälle, die den Flugverkehr gefährden.
  • Streiks: Sowohl von Fluggesellschaften als auch von Dritten, wie Fluglotsen oder Flughafenpersonal.
  • Sicherheitsrisiken: Wie terroristische Bedrohungen oder andere sicherheitsrelevante Vorfälle.
  • Politische Instabilität: Wie Kriege oder Bürgerkriege in den Abflug- oder Zielländern.

In solchen Fällen liegt die Entscheidung über eine Entschädigung im Ermessen der Behörden und Gerichte, wobei die Beweislast bei der Fluggesellschaft liegt.

So setzen Sie Ihre Ansprüche durch

  • Schriftlich einreichen: Reichen Sie Ihren Entschädigungsanspruch schriftlich bei der Fluggesellschaft ein.
  • Nachweise: Legen Sie alle relevanten Unterlagen bei, die Ihre Forderung untermauern.
  • Frist beachten: In der Regel haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen.

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Foto: DC_Studio/Freepik

Häufige Fragen zu Flugverspätungen und -annullierungen

Hier sind einige häufig gestellte Fragen, die Reisende im Zusammenhang mit Entschädigung bei Flugverspätungen und Flugannullierungen haben:

  • Wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätungen?
    • Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, es sei denn, die Verspätung wurde durch außergewöhnliche Umstände verursacht.
  • Wie viel Geld bekomme ich bei einer Flugverspätung von 3 Stunden?
    • Bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr können Sie je nach Entfernung des Fluges 250 bis 600 Euro erhalten.
  • Was tun, wenn der Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat?
    • Stellen Sie sicher, dass Sie alle Beweise für die Verspätung sammeln, wie Bordkarten und Bestätigungen von der Fluggesellschaft, und reichen Sie einen Entschädigungsantrag ein.
  • Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?
    • Fluggesellschaften müssen keine Entschädigung zahlen, wenn die Verspätung oder Annullierung auf **außergewöhnliche
Foto: Wayhomestudio/Freepik

Praktische Tipps für den Umgang mit Flugverspätungen und -annullierungen

Es gibt einige praktische Schritte, die Sie als Reisender unternehmen können, um sich bestmöglich auf den Fall einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls vorzubereiten und Ihre Rechte durchzusetzen:

a) Daten Sammeln: Dokumentieren Sie die Verspätung

Notieren Sie sich die genaue Verspätungsdauer und alle relevanten Informationen, die Ihnen von der Fluggesellschaft oder dem Flughafen bereitgestellt werden. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln oder anderen Quellen, die die Verspätung bestätigen. Behalten Sie Ihr Flugticket. Diese Beweise können später nützlich sein, um Ihre Entschädigungsansprüche zu untermauern.

b) Kontaktieren Sie die Fluggesellschaft sofort

Wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird, wenden Sie sich sofort an die Fluggesellschaft. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung der Verspätung oder Annullierung und klären Sie Ihre nächsten Schritte. Fragen Sie nach den Ihnen zustehenden Betreuungsleistungen und Alternativflügen. Seien Sie hartnäckig, wenn nötig, da die Airlines möglicherweise versuchen, Ihre Rechte zu minimieren.

c) Nutzen Sie Entschädigungsdienste: Wir von Simplyright helfen Ihnen!

Mit den richtigen Informationen und der Unterstützung von Simplyright.de können Sie Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen und Entschädigungen bei Flugverspätungen erhalten. Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check und machen Sie Ihren Anspruch geltend.

Fazit: Entschädigung bei Flugverspätung- Fordern Sie Ihre Rechte ein!

Flugverspätungen sind ärgerlich, aber als Reisende sind Sie gut geschützt. Nutzen Sie Ihre Rechte und fordern Sie Ihre Entschädigung bei einem Ausfall oder einer Verspätung Ihrer Flüge.

Bei Fragen und Unsicherheiten kann es hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen oder sich an Verbraucherzentralen zu wenden.

So stellen Sie sicher, dass Sie Ihre Ansprüche erfolgreich durchsetzen können.

Denken Sie daran, bei jedem Flug Ihre Flugzeiten und Verspätungen genau zu dokumentieren und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten, wenn Ihre Rechte verletzt werden.

Mit dem richtigen Wissen und den richtigen Ressourcen können Sie sicherstellen, dass Ihre Reise trotz unerwarteter Ereignisse erfolgreich und so angenehm wie möglich verläuft.

Wir von Simplyright sind Ihr Ansprechpartner: Mit den richtigen Informationen und der Unterstützung von Simplyright.de können Sie Ihre Rechte als Fluggast durchsetzen und Entschädigungen bei Flugverspätungen erhalten.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Online-Check und machen Sie den Anspruch für Ihre Flüge geltend.

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