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Mietvertrag kündigen: Alles, was Sie über die wissen müssen

Den Mietvertrag kündigen ist ein bedeutender Schritt, der sowohl für Mieter als auch für Vermieter klare gesetzliche Vorgaben beinhaltet. In diesem ausführlichen Ratgeber erfahren Sie alles über Fristen, Formvorschriften und die häufigsten Fragen rund um die ordentliche und fristlose Kündigung des Mietvertrags.

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Foto: pixabay.com

Was bedeutet eine Kündigung des Mietvertrags?

Unter der Kündigung des Mietvertrags versteht man die einseitige Beendigung des Mietverhältnisses durch Mieter oder Vermieter. Hierbei müssen gesetzliche Fristen und Formvorschriften beachtet werden, um Rechtsstreits zu vermeiden.

Gesetzliche Grundlagen der Kündigung bei einem Mietvertrag

Nach dem deutschen Mietrecht ist die ordentliche Kündigung durch den Mieter jederzeit möglich, sofern eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten wird. Dies gilt für unbefristete Mietverhältnisse. Die Kündigung muss in schriftlicher Form erfolgen und spätestens am dritten Werktag eines Monats beim Vermieter eingehen.

Die Kündigungsfrist bei einem Mietvertrag von drei Monaten im Detail

Die Frist von drei Monaten gilt für alle Mieterinnen und Mieter, die ihren Mietvertrag ordentlich kündigen möchten. Nur wenn das Kündigungsschreiben innerhalb dieser Frist eingereicht wird, ist die Kündigung zum gewünschten Zeitpunkt wirksam. 

Die gesetzliche Kündigungsfrist beginnt mit dem Zugang des Kündigungsschreibens beim Vermieter. Für die Berechnung ist der dritte Werktag eines Monats entscheidend. Geht die Kündigung beispielsweise am vierten Werktag ein, verschiebt sich der Beginn der Frist auf den nächsten Monat, sodass Sie für den laufenden Monat Geld zahlen müssen.

Beispiel: Geht Ihre Kündigung am 2. Mai (ein Werktag) ein, endet das Mietverhältnis zum 31. Juli.

Kündigungsform und wichtige Formalitäten

Die Kündigung muss schriftlich erfolgen – eine E-Mail reicht rechtlich nicht aus. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Empfehlenswert ist der Versand per Einschreiben mit Rückschein, um den Nachweis über den Zugang beim Vermieter zu sichern.

Wann kann ein Mieter den Mietvertrag kündigen?

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
Foto: pixabay.com

Als Mieter können Sie jederzeit unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist kündigen. Dies gilt unabhängig vom Grund. Die ordentliche Kündigung bietet dem Mieter damit eine hohe Flexibilität.

Sonderkündigungsrecht für Mieter

Ein Sonderkündigungsrecht besteht, wenn z. B. eine Mieterhöhung angekündigt wird oder umfangreiche Modernisierungen geplant sind. In solchen Fällen darf der Mieter außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen.

Fristlose Kündigung durch den Mieter

Unter bestimmten Umständen darf der Mieter auch fristlos kündigen. Gründe können Mietzahlungsverzug des Vermieters bei Rückzahlungen oder die Überlassung einer unbewohnbaren Wohnung sein. Auch eine anhaltende Störung des Hausfriedens kann ein fristloses Kündigen rechtfertigen.

Wann darf der Vermieter kündigen?

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
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Der Vermieter darf nur kündigen, wenn ein berechtigter Kündigungsgrund vorliegt. Dazu zählen:

  • Eigenbedarf
  • Vertragsverletzungen des Mieters
  • Störung des Hausfriedens

Die Dauer des Mietverhältnisses beeinflusst die Kündigungsfristen für den Vermieter:

  • Bis 5 Jahre: 3 Monate
  • 5 bis 8 Jahre: 6 Monate
  • Über 8 Jahre: 9 Monate

Rechte und Pflichten beim Mietende

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
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Nach der Kündigung haben sowohl Mieter als auch Vermieter bestimmte Pflichten. Der Mieter muss die Wohnung in vertragsgemäßem Zustand übergeben. Der Vermieter muss die Kaution fristgerecht zurückzahlen. Wichtig ist auch ein Wohnungsübergabeprotokoll, das den Zustand der Mietsache dokumentiert.

Das Kündigungsschreiben für einen Mietvertrag richtig formulieren

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
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Ein Kündigungsschreiben sollte folgende Punkte enthalten:

  • Name und Anschrift des Mieters und Vermieters
  • Adresse der Mietwohnung
  • Kündigungsdatum
  • Bezeichnung des Kündigungsgrunds (bei fristloser Kündigung)
  • Eigenhändige Unterschrift

Tipp: Nutzen Sie eine Kündigungsvorlage, um formale Fehler zu vermeiden. Einen kostenlosen Download finden Sie auf vielen Mietrechtsportalen.

Versand des Kündigungsschreibens

Der Versand sollte idealerweise per Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Nur so haben Sie einen rechtsgültigen Nachweis über den Zugang beim Vermieter.

Mietvertrag kündigen bei Wohngemeinschaften

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
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In einer WG, in der mehrere Hauptmieter im Mietvertrag stehen, muss das Kündigungsschreiben von allen unterschrieben werden. Alternativ kann eine Änderung des Mietvertrags erfolgen.

Fristen beim Auszug beachten

Erfahren Sie, wie Sie Ihren Mietvertrag richtig kündigen. Wichtige Tipps für eine erfolgreiche Kündigung finden Sie in unserem Artikel.
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Auch nach Kündigungseingang muss die Miete bis zum Ende des Mietverhältnisses gezahlt werden. Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach dem Ablauf des Mietverhältnisses und Rückgabe der Wohnung.

Was passiert bei Nichtbeachtung der Frist bei einer Kündigung?

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten oder das Schreiben zu spät eingereicht, verschiebt sich der Mietende-Termin automatisch um einen weiteren Monat. Daher ist es besonders wichtig, den dritten Werktag des Monats einzuhalten.

Der Einfluss der Mietdauer auf die Kündigungsfrist

Je länger das Mietverhältnis besteht, desto länger ist die Kündigungsfrist für den Vermieter. Für Mieter bleibt die Frist in der Regel konstant bei drei Monaten.

Häufige Gründe für eine Mietvertrag-Kündigung

  • Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel
  • Familienzuwachs
  • Unzufriedenheit mit der Wohnung
  • Mieterhöhung
  • Schimmel oder andere Mängel

Häufige Fragen

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Was gilt beim befristeten Mietvertrag?

Befristete Mietverträge enden automatisch zum vereinbarten Datum. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich. Nur bei Einverständnis aller Parteien oder mittels Aufhebungsvertrag kann das Mietverhältnis vorzeitig beendet werden.

Kündigung per E-Mail – ist das erlaubt?

Nein. Die Kündigung muss stets schriftlich und mit Unterschrift erfolgen. Eine E-Mail erfüllt nicht die gesetzliche Formvorgabe.

Welche Rolle spielt das Mietobjekt bei einer Kündigung?

Die Art des Mietobjekts beeinflusst teilweise die Kündigungsfristen – etwa bei Wohnraum versus gewerblicher Mietsache. Bei Wohnungen gelten strengere Schutzvorschriften für Mieter.

Vorlagen und Muster für Ihre Kündigung des Mietvertrags

Eine Kündigungsvorlage erleichtert Ihnen die formgerechte Abwicklung. Achten Sie dabei auf Aktualität und rechtliche Korrektheit. Viele Services bieten solche Vorlagen kostenlos als Download an.

Aktueller Stand 2025 – Was ändert sich für Mieter?

Ab 2025 sollen neue Regelungen im Mietrecht in Kraft treten, die unter anderem den Mieterschutz stärken. Auch die digitalen Angebote wie SimplyRight GmbH bieten Unterstützung bei der rechtskonformen Kündigung des Mietvertrags an.

Fazit

Die Beendigung des Mietvertrags sollte gut vorbereitet und rechtlich korrekt durchgeführt werden. Achten Sie auf die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten, versenden Sie Ihr Kündigungsschreiben rechtzeitig – spätestens am dritten Werktag des Monats – und dokumentieren Sie den Ablauf sorgfältig. Nutzen Sie Muster, Vorlagen und digitale Services, um Fehler zu vermeiden.

Wichtigste Tipps auf einen Blick:

  • Halten Sie die Kündigungsfrist ein
  • Versenden Sie das Kündigungsschreiben per Einschreiben
  • Verwenden Sie eine formgerechte Vorlage
  • Klären Sie offene Fragen frühzeitig mit dem Vermieter

So gelingt die Kündigung Ihres Mietvertrags problemlos und rechtskonform.

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