Deine Daten – deine Rechte
Ob Datenleck, ungewollte Werbung, fehlende Auskunft oder unzulässige Datenweitergabe: Die DSGVO gibt dir starke Rechte – inklusive Schadensersatzanspruch. Beschreib deinen Fall und erfahre, was dir zusteht.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst den Vorfall – Unternehmen, Art der Daten, bisherige Korrespondenz
- 2Simplyright prüft, welche DSGVO-Rechte verletzt sind und welche Ansprüche bestehen
- 3Du erhältst ein Auskunfts-, Lösch- oder Schadensersatzschreiben – juristisch fundiert
- 4Bei Untätigkeit: Beschwerde bei der Datenschutzbehörde oder Klage
Typische Fälle in diesem Bereich
Auskunft nach Art. 15 DSGVO
Jede Person darf erfahren, welche Daten zu ihr gespeichert sind. Frist: 1 Monat.
Löschung & Recht auf Vergessenwerden
Nach Art. 17 DSGVO kannst du Löschung verlangen – z.B. bei nicht mehr nötigen Daten.
Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO
Bei DSGVO-Verstößen sind Schadensersatzansprüche von 100–5.000 € realistisch.
Datenleck (Data Breach)
Bei unrechtmäßigem Zugriff hast du Anspruch auf Information und ggf. Schadensersatz.
Was du wissen solltest
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat Verbraucher mit weitreichenden Rechten ausgestattet, die viele nicht kennen. Nach Artikel 15 DSGVO hast du das Recht zu erfahren, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen über dich gespeichert hat, woher diese stammen, an wen sie weitergegeben wurden und wie lange sie gespeichert werden. Das Unternehmen muss innerhalb von einem Monat (verlängerbar auf bis zu drei Monate) reagieren – sonst liegt ein Verstoß vor. Artikel 17 DSGVO regelt das Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden"): Du kannst Löschung verlangen, wenn die Daten nicht mehr für den ursprünglichen Zweck nötig sind, du deine Einwilligung widerrufen hast oder die Verarbeitung unrechtmäßig war. Auch Suchmaschinen wie Google müssen unter bestimmten Voraussetzungen Links entfernen (EuGH C-131/12, "Google Spain"). Besonders interessant ist Artikel 82 DSGVO: Bei einem materiellen oder immateriellen Schaden durch DSGVO-Verstöße steht dir Schadensersatz zu. Der EuGH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass auch der bloße Kontrollverlust über Daten oder die Sorge vor Missbrauch entschädigungspflichtig sein können (EuGH C-300/21, C-340/21). Typische Beträge in der deutschen Rechtsprechung liegen zwischen 100 € (z.B. unerwünschte Werbe-E-Mails) und 5.000 € (schwere Datenlecks mit sensiblen Daten). Bei einem Datenleck (Data Breach) muss das betroffene Unternehmen die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden informieren (Art. 33 DSGVO) und betroffene Personen benachrichtigen, wenn ein hohes Risiko besteht (Art. 34 DSGVO). Hat dich ein Unternehmen über ein Datenleck informiert, hast du oft direkte Schadensersatzansprüche – auch ohne nachweisbaren Vermögensschaden. Bei unerwünschter Werbung trotz Widerruf liegt zusätzlich ein Verstoß gegen § 7 UWG vor; auch hier sind 100–500 € Schadensersatz pro Vorfall keine Seltenheit. Zusätzlich kannst du immer Beschwerde bei deiner Datenschutzbehörde einlegen – etwa beim Landesbeauftragten für Datenschutz – das ist kostenlos und kann zu empfindlichen Bußgeldern für das Unternehmen führen. Simplyright erstellt dir das passende Schreiben (Auskunft, Löschung, Schadensersatzforderung) und begleitet dich bis zur Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde, falls nötig.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- Art. 15 DSGVO – Auskunftsrecht (1 Monat)
- Art. 17 DSGVO – Recht auf Löschung
- Art. 33/34 DSGVO – Meldepflicht bei Data Breach (72h)
- Art. 82 DSGVO – Schadensersatz
- EuGH C-300/21 – Immaterieller Schaden ersatzpflichtig
- § 7 UWG – Unerwünschte Werbung
Häufige Fragen zu Deine Daten – deine Rechte
Was kann ich tun, wenn ein Unternehmen meine Auskunftsanfrage ignoriert?
Du hast nach Art. 15 DSGVO Anspruch innerhalb von 1 Monat. Bleibt die Antwort aus, kannst du Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einlegen und Schadensersatz fordern.
Wie hoch ist der Schadensersatz bei DSGVO-Verstößen?
Üblich sind 100–5.000 € – abhängig von Schwere, Anzahl betroffener Daten und Dauer des Verstoßes. Auch ohne Vermögensschaden möglich.
Was muss ein Unternehmen bei einem Datenleck tun?
Innerhalb von 72 Stunden die Aufsichtsbehörde informieren, bei hohem Risiko auch dich direkt. Wer das versäumt, riskiert hohe Bußgelder.
Kann ich Werbe-E-Mails einfach löschen lassen?
Ja. Werbung ohne Einwilligung verstößt gegen § 7 UWG und Art. 6 DSGVO. Du hast Anspruch auf Unterlassung und ggf. Schadensersatz.
Gilt die DSGVO auch für Unternehmen außerhalb der EU?
Ja, sobald sie Personen in der EU Waren oder Dienstleistungen anbieten oder ihr Verhalten beobachten (Marktortprinzip).
Was kostet eine DSGVO-Beschwerde?
Bei der Aufsichtsbehörde ist sie kostenlos. Auch zivilrechtliche Schadensersatzklagen haben überschaubare Kosten – oft trägt das Unternehmen die Anwaltskosten bei Erfolg.
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