Probleme mit Software & IT-Verträgen?
Software, die nicht funktioniert, SaaS-Verträge mit überraschenden Klauseln, Lizenzstreit oder Cloud-Ausfälle: IT-Recht ist komplex – und oft entscheidend für dein Geschäft.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst Software, Vertrag, Probleme und gewünschtes Ergebnis
- 2Simplyright ordnet Vertrag, AGB, Lizenz und einschlägige IT-rechtliche Vorschriften ein
- 3Du erhältst Einschätzung und passende Schreiben – Mängelrüge, Kündigung, Lizenzklärung
- 4Bei Komplexität: Hilfe bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei für IT-Recht
Typische Fälle in diesem Bereich
Software-Mängel
Software wird wie eine Sache behandelt – Gewährleistung 2 Jahre, Mängelrechte voll anwendbar.
SaaS-Verträge
Mietvertrag-ähnlich. Verfügbarkeitsgarantien (SLA), Datenexport, Kündigungsfristen prüfen.
Lizenzstreit
Software-Audits, Über- oder Unterlizenzierung – kostenintensiv, oft verhandelbar.
Open-Source-Compliance
GPL, MIT, Apache – Pflicht zur Quellcodeoffenlegung kann Geschäftsmodelle gefährden.
Was du wissen solltest
IT-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete – die Technik entwickelt sich schneller als die Rechtsprechung. Trotzdem gibt es klare Grundregeln. Software wird rechtlich als 'Sache' behandelt (BGH VIII ZR 219/86) – also gelten die normalen Regeln des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) inklusive Gewährleistung von 2 Jahren. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die zugesicherte oder objektiv übliche Beschaffenheit hat. Konkret: Funktionen, die im Lasten- oder Pflichtenheft beschrieben sind, müssen funktionieren. Bei Mängeln gilt der übliche Ablauf: Mängelrüge mit Frist zur Nacherfüllung (Bug-Fix, Update), bei Erfolglosigkeit Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Bei Individualsoftware (Auftragsentwicklung) ist die Abnahme nach erfolgreicher Testphase ein wichtiger Meilenstein – ab Abnahme läuft die Gewährleistungsfrist. SaaS-Verträge (Software as a Service) sind rechtlich Mietverträge ähnlich (§§ 535 ff. BGB), weil die Software für die Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen wird, ohne dass du Eigentum erwirbst. Wichtige Klauseln: Service Level Agreements (SLA) für Verfügbarkeit (z.B. 99,9 % entspricht max. 8,8 Std. Ausfall pro Jahr), Backup und Recovery, Datenexport bei Vertragsende, Preisanpassungsklauseln, Kündigungsfristen. Viele SaaS-Verträge haben einseitige Klauseln zugunsten des Anbieters – einige sind nach AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) unwirksam. Cloud-Verträge sind komplex, weil mehrere Parteien beteiligt sind: Cloud-Anbieter, Hyperscaler (AWS, Azure, GCP), oft auch Sub-Auftragnehmer. Bei Datenverlusten oder Ausfällen ist die Haftung oft begrenzt – häufig nur auf den Wert der monatlichen Gebühren. Das ist nach AGB-Recht in vielen Fällen unwirksam, weil es Kardinalpflichten aushebelt. Bei Standardsoftware-Lizenzen sind häufige Streitpunkte: Über- oder Unterlizenzierung. Microsoft, Oracle, SAP führen 'Software-Audits' durch und fordern oft sechs- bis siebenstellige Nachzahlungen. In den meisten Fällen ist viel Verhandlungsspielraum – Audits selbst sind oft fragwürdig nach Datenschutz und Vertragsrecht. Open-Source-Software ist juristisch tückisch: Die GNU GPL (z.B. v2, v3) erfordert bei Distribution den vollständigen Quellcode des kombinierten Werks – ein Verstoß kann das gesamte Geschäftsmodell zerstören. Andere Lizenzen (MIT, Apache, BSD) sind weniger restriktiv, aber haben eigene Pflichten (Copyright-Hinweise, Patent-Klauseln). Eine Open-Source-Compliance-Prüfung ist für jedes Unternehmen, das Software entwickelt oder vertreibt, essenziell. Datenschutz im IT-Kontext: Die DSGVO erfordert Datenverarbeitungsverträge (AVV nach Art. 28) mit allen Auftragsverarbeitern – Cloud-Anbieter, SaaS-Provider, Web-Hoster. Standardvertragsklauseln (SCC) sind nötig bei Datenübermittlung in Drittländer (USA seit Schrems II umstritten, jetzt wieder via Data Privacy Framework). Wer als Unternehmen IT-Recht-Probleme hat, sollte spezialisierten Rat einholen – die Fachanwaltsausbildung 'IT-Recht' ist relativ neu und Anwälte mit echter Spezialisierung sind rar. Simplyright bewertet deine Situation, gibt erste Einschätzungen und hilft bei Bedarf bei der Suche nach einer spezialisierten Kanzlei.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- §§ 433 ff. BGB – Kaufrecht (Standardsoftware)
- §§ 535 ff. BGB – Mietrecht (SaaS-Verträge)
- §§ 305 ff. BGB – AGB-Recht
- UrhG – Urheberrecht (Software-Lizenzen)
- DSGVO Art. 28 – Auftragsverarbeitung
- BGH VIII ZR 219/86 – Software ist 'Sache'
Häufige Fragen zu Probleme mit Software & IT-Verträgen
Welche Gewährleistung gibt es bei Software?
2 Jahre – wie bei jeder Kaufsache. Mängelrüge mit Frist, dann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Wer haftet bei Cloud-Ausfall?
Der Cloud-Anbieter – im Rahmen seiner SLA und gesetzlichen Mindesthaftung. Pauschale Haftungsausschlüsse oft unwirksam.
Was tun bei einem Software-Audit?
Nicht vorschnell zustimmen. Audit-Befugnis prüfen, Lizenzlage neutral bewerten, oft erheblicher Verhandlungsspielraum.
Wann muss ich Open-Source-Code offenlegen?
Bei GPL-lizenziertem Code in der Distribution – auch in eingebetteter Form. MIT/Apache haben mildere Pflichten.
Brauche ich AVV mit jedem Cloud-Anbieter?
Ja, bei Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO Art. 28). Auch mit SaaS-Anbietern, Web-Hostern, Newsletter-Tools.
Was kostet IT-Rechts-Beratung?
Komplex – oft Stunden- oder Pauschalhonorar. Erste Einschätzung bei Simplyright kostenlos.
Verwandte Rechtsbereiche
Deine Daten – deine Rechte
Datenleck, unerwünschte Werbung oder fehlende Auskunft? Mit der DSGVO hast du starke Rechte – inkl. Schadensersatz. Jetzt prüfen.
Deine Rechte als Verbraucher
Defektes Produkt, Reklamation abgelehnt oder Widerruf verweigert? Verbraucher haben starke Rechte – 2 Jahre Gewährleistung & 14 Tage Widerruf.
Ärger im Internet
Fake-Shop, gefälschte Bewertung, Online-Bestellung nicht erhalten? Wir helfen bei Online-Streitigkeiten und Rückforderungen.
Bereit, deinen Fall zu klären?
Beschreib deine Situation im Chat. Simplyright analysiert in Sekunden und nennt dir die nächsten Schritte – kostenlos und unverbindlich.
IT-Vertrag einordnen lassen