Probleme mit Software & IT-Verträgen?
Software, die nicht funktioniert, SaaS-Verträge mit überraschenden Klauseln, Lizenzstreit oder Cloud-Ausfälle: IT-Recht ist komplex – und oft entscheidend für dein Geschäft.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du beschreibst Software, Vertrag, Probleme und gewünschtes Ergebnis
- 2Simplyright prüft Vertrag, AGB, Lizenz und einschlägige IT-rechtliche Vorschriften
- 3Du erhältst Einschätzung und passende Schreiben – Mängelrüge, Kündigung, Lizenzklärung
- 4Bei Komplexität: Vermittlung an Fachanwalt für IT-Recht oder spezialisierte Kanzlei
Typische Fälle in diesem Bereich
Software-Mängel
Software wird wie eine Sache behandelt – Gewährleistung 2 Jahre, Mängelrechte voll anwendbar.
SaaS-Verträge
Mietvertrag-ähnlich. Verfügbarkeitsgarantien (SLA), Datenexport, Kündigungsfristen prüfen.
Lizenzstreit
Software-Audits, Über- oder Unterlizenzierung – kostenintensiv, oft verhandelbar.
Open-Source-Compliance
GPL, MIT, Apache – Pflicht zur Quellcodeoffenlegung kann Geschäftsmodelle gefährden.
Was du wissen solltest
IT-Recht ist eines der dynamischsten Rechtsgebiete – die Technik entwickelt sich schneller als die Rechtsprechung. Trotzdem gibt es klare Grundregeln. Software wird rechtlich als 'Sache' behandelt (BGH VIII ZR 219/86) – also gelten die normalen Regeln des Kaufrechts (§§ 433 ff. BGB) inklusive Gewährleistung von 2 Jahren. Ein Mangel liegt vor, wenn die Software nicht die zugesicherte oder objektiv übliche Beschaffenheit hat. Konkret: Funktionen, die im Lasten- oder Pflichtenheft beschrieben sind, müssen funktionieren. Bei Mängeln gilt der übliche Ablauf: Mängelrüge mit Frist zur Nacherfüllung (Bug-Fix, Update), bei Erfolglosigkeit Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz. Bei Individualsoftware (Auftragsentwicklung) ist die Abnahme nach erfolgreicher Testphase ein wichtiger Meilenstein – ab Abnahme läuft die Gewährleistungsfrist. SaaS-Verträge (Software as a Service) sind rechtlich Mietverträge ähnlich (§§ 535 ff. BGB), weil die Software für die Vertragslaufzeit zur Nutzung überlassen wird, ohne dass du Eigentum erwirbst. Wichtige Klauseln: Service Level Agreements (SLA) für Verfügbarkeit (z.B. 99,9 % entspricht max. 8,8 Std. Ausfall pro Jahr), Backup und Recovery, Datenexport bei Vertragsende, Preisanpassungsklauseln, Kündigungsfristen. Viele SaaS-Verträge haben einseitige Klauseln zugunsten des Anbieters – einige sind nach AGB-Recht (§§ 305 ff. BGB) unwirksam. Cloud-Verträge sind komplex, weil mehrere Parteien beteiligt sind: Cloud-Anbieter, Hyperscaler (AWS, Azure, GCP), oft auch Sub-Auftragnehmer. Bei Datenverlusten oder Ausfällen ist die Haftung oft begrenzt – häufig nur auf den Wert der monatlichen Gebühren. Das ist nach AGB-Recht in vielen Fällen unwirksam, weil es Kardinalpflichten aushebelt. Bei Standardsoftware-Lizenzen sind häufige Streitpunkte: Über- oder Unterlizenzierung. Microsoft, Oracle, SAP führen 'Software-Audits' durch und fordern oft sechs- bis siebenstellige Nachzahlungen. In den meisten Fällen ist viel Verhandlungsspielraum – Audits selbst sind oft fragwürdig nach Datenschutz und Vertragsrecht. Open-Source-Software ist juristisch tückisch: Die GNU GPL (z.B. v2, v3) erfordert bei Distribution den vollständigen Quellcode des kombinierten Werks – ein Verstoß kann das gesamte Geschäftsmodell zerstören. Andere Lizenzen (MIT, Apache, BSD) sind weniger restriktiv, aber haben eigene Pflichten (Copyright-Hinweise, Patent-Klauseln). Eine Open-Source-Compliance-Prüfung ist für jedes Unternehmen, das Software entwickelt oder vertreibt, essenziell. Datenschutz im IT-Kontext: Die DSGVO erfordert Datenverarbeitungsverträge (AVV nach Art. 28) mit allen Auftragsverarbeitern – Cloud-Anbieter, SaaS-Provider, Web-Hoster. Standardvertragsklauseln (SCC) sind nötig bei Datenübermittlung in Drittländer (USA seit Schrems II umstritten, jetzt wieder via Data Privacy Framework). Wer als Unternehmen IT-Recht-Probleme hat, sollte spezialisierten Rat einholen – die Fachanwaltsausbildung 'IT-Recht' ist relativ neu und Anwälte mit echter Spezialisierung sind rar. Simplyright bewertet deine Situation, gibt erste Einschätzungen und vermittelt an spezialisierte IT-Rechts-Kanzleien.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- §§ 433 ff. BGB – Kaufrecht (Standardsoftware)
- §§ 535 ff. BGB – Mietrecht (SaaS-Verträge)
- §§ 305 ff. BGB – AGB-Recht
- UrhG – Urheberrecht (Software-Lizenzen)
- DSGVO Art. 28 – Auftragsverarbeitung
- BGH VIII ZR 219/86 – Software ist 'Sache'
Häufige Fragen zu Probleme mit Software & IT-Verträgen
Welche Gewährleistung gibt es bei Software?
2 Jahre – wie bei jeder Kaufsache. Mängelrüge mit Frist, dann Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz.
Wer haftet bei Cloud-Ausfall?
Der Cloud-Anbieter – im Rahmen seiner SLA und gesetzlichen Mindesthaftung. Pauschale Haftungsausschlüsse oft unwirksam.
Was tun bei einem Software-Audit?
Nicht vorschnell zustimmen. Audit-Befugnis prüfen, Lizenzlage neutral bewerten, oft erheblicher Verhandlungsspielraum.
Wann muss ich Open-Source-Code offenlegen?
Bei GPL-lizenziertem Code in der Distribution – auch in eingebetteter Form. MIT/Apache haben mildere Pflichten.
Brauche ich AVV mit jedem Cloud-Anbieter?
Ja, bei Verarbeitung personenbezogener Daten (DSGVO Art. 28). Auch mit SaaS-Anbietern, Web-Hostern, Newsletter-Tools.
Was kostet IT-Rechts-Beratung?
Komplex – oft Stunden- oder Pauschalhonorar. Erste Einschätzung bei Simplyright kostenlos.
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