Abmahnung erhalten?
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung – wegen fehlerhaftem Impressum, irreführender Werbung, Markenverstoß oder DSGVO – kann teuer werden. Wir prüfen Berechtigung und Höhe und stoppen überzogene Forderungen.

Kommt dir das bekannt vor?
So funktioniert es mit Simplyright
- 1Du lädst die Abmahnung hoch – wir lesen Vorwurf, Forderung und Frist automatisch aus
- 2Simplyright prüft Berechtigung, Höhe der Anwaltsgebühren, modifizierte Unterlassungserklärung
- 3Du erhältst eine modifizierte Unterlassungserklärung (oft mit reduzierter Vertragsstrafe) oder Zurückweisung
- 4Bei Komplexität: Vermittlung an Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Typische Fälle in diesem Bereich
Berechtigung prüfen
Liegt wirklich ein Verstoß vor? Ist der Abmahnende klagebefugt? Über 30 % der Abmahnungen sind angreifbar.
Modifizierte Unterlassungserklärung
Vertragsstrafe von 5.001 € auf z.B. 2.001 € senken, Reichweite einschränken.
Anwaltskosten reduzieren
Streitwert oft überhöht – Anwaltskosten lassen sich häufig deutlich kürzen.
Rechtsmissbrauch
Massenhafte Abmahnungen ('Abmahnvereine') oft missbräuchlich – komplette Zurückweisung möglich.
Was du wissen solltest
Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind in Deutschland Alltag – pro Jahr werden Hunderttausende verschickt. Häufige Anlässe: fehlerhaftes Impressum, irreführende Werbung, fehlende oder falsche Widerrufsbelehrung, falsche Preisauszeichnung, OS-Plattform-Hinweis fehlt, fehlerhafte Datenschutzerklärung, Verstöße gegen Markenrechte, Urheberrechte oder Patente. Erste Schritte nach Erhalt einer Abmahnung: Erstens, Frist beachten – meist 5–14 Tage. Niemals einfach ignorieren, sonst droht eine einstweilige Verfügung mit erheblichen Kosten. Zweitens, Berechtigung prüfen. Liegt überhaupt ein Wettbewerbsverhältnis vor (§ 8 UWG)? Mitbewerber dürfen nur in ihrem Marktbereich abmahnen. Bei Verbraucherschutzvereinen muss die Klagebefugnis geprüft werden – eingetragene Vereine müssen entsprechende Kompetenz nachweisen. Drittens, materielle Berechtigung. Liegt der vorgeworfene Verstoß überhaupt vor? Bei Impressums-Verstößen oder Bildrechten oft eindeutig, bei AGB-Klauseln oder Werbeaussagen oft Auslegungssache. Viertens, Höhe der Anwaltskosten. Diese richten sich nach dem Streitwert. Bei Standardabmahnungen ist ein Streitwert von 10.000–30.000 € üblich, was Anwaltskosten von 700–1.500 € bedeutet. Häufig sind die Streitwerte überhöht – ein Mitbewerber muss nicht jeden vermeintlichen Schaden in Millionenhöhe ansetzen. Bei eindeutigem Verstoß (z.B. fehlendes Impressum, Markenrechtsverletzung) ist meist eine modifizierte Unterlassungserklärung (UE) sinnvoll. Du erkennst den Verstoß an, verpflichtest dich zur Unterlassung – aber mit modifizierten Bedingungen: niedrigere Vertragsstrafe (z.B. 2.001 € statt 5.001 €), eingeschränkte Reichweite (z.B. nur konkreter Verstoß statt 'kerngleich'), keine Anerkennung der Schadensersatzforderung. Die UE muss strafbewehrt sein, sonst akzeptiert der Abmahnende nicht. Bei eindeutig unberechtigten Abmahnungen oder bei Rechtsmissbrauch (massenhafte Abmahnungen, geringer Verstoßgehalt, Gewinnerzielungsabsicht ohne Wettbewerbsbezug) ist eine vollständige Zurückweisung möglich. Das BGH-Urteil zu 'Bauherrenforderung' (BGH I ZR 51/12) hat klargestellt: Sind Abmahnungen rechtsmissbräuchlich, schuldet der Abgemahnte gar nichts – auch keine Anwaltskosten. Bei DSGVO-Abmahnungen ist die Rechtslage seit BGH I ZR 88/17 (2020) klar: Mitbewerber können DSGVO-Verstöße nicht abmahnen. Verbraucherverbände können das im Einzelfall, wenn der Verstoß Verbraucherinteressen betrifft. Auch nach dem Gesetz gegen abmahnmissbrauch (2020) sind viele frühere 'Abmahnvereine' eingedämmt – die Anforderungen an Klagebefugnis sind verschärft. Wichtig: Bei jeder Abmahnung Fristen beachten und schnell handeln – aber nichts unterschreiben ohne Prüfung. Eine vorgefertigte Unterlassungserklärung des Abmahnenden ist meist überzogen formuliert und enthält Klauseln, die deutlich über das hinausgehen, was rechtlich erforderlich ist. Simplyright prüft Berechtigung und Höhe, formuliert eine modifizierte UE oder eine Zurückweisung – und vermittelt bei komplexen Fällen an spezialisierte Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz.
Auf diesen Gesetzen basiert die Prüfung
- § 8 UWG – Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
- § 13 UWG – Abmahnung (seit Reform 2020 strenger)
- § 8c UWG – Rechtsmissbrauch
- MarkenG – Markenrechtsverletzung
- UrhG – Urheberrechtsverletzung
- BGH I ZR 88/17 – Keine DSGVO-Abmahnung durch Mitbewerber
Häufige Fragen zu Abmahnung erhalten
Was tun nach Erhalt einer Abmahnung?
Frist beachten (meist 5–14 Tage), Berechtigung prüfen, modifizierte Unterlassungserklärung vorbereiten oder zurückweisen – nie ignorieren.
Muss ich die Anwaltskosten zahlen?
Nur bei berechtigter Abmahnung und in angemessener Höhe. Streitwerte sind oft überhöht – Reduzierung möglich.
Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung?
Du erkennst den Verstoß an, modifizierst aber Vertragsstrafe und Reichweite – meist günstiger als die vorgegebene Erklärung.
Können Mitbewerber DSGVO-Verstöße abmahnen?
Nein, das hat der BGH 2020 klargestellt. Nur Verbraucherverbände können in Einzelfällen abmahnen.
Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?
Bei massenhaften Abmahnungen ohne ernsthaftes Wettbewerbsinteresse, Gewinnerzielungsabsicht oder Bagatellverstößen.
Brauche ich einen Anwalt?
Bei eindeutigem Fall: nein – modifizierte UE reicht. Bei komplexer Lage oder Folgeverfahren: dringend empfohlen.
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