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Markenrecht: Der Schlüssel zum effektiven Schutz Ihrer Markenidentität

Das Markenrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des geistigen Eigentums und spielt eine zentrale Rolle im Wettbewerb und im wirtschaftlichen Verkehr. Es schützt die Kennzeichen eines Unternehmens oder Produkts, die zur Unterscheidung von anderen Waren und Dienstleistungen auf dem Markt dienen. Dabei kann es sich um verschiedene Arten von Marken handeln, wie z.B. Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Marken oder auch Hörmarken und Farbmarken. Das Markengesetz regelt diesen Bereich und legt fest, wie Marken angemeldet, geschützt und gegebenenfalls durchgesetzt werden können.

Was fällt unter das Markenrecht?

Das Markenrecht schützt alles, was zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens oder einer Einzelperson verwendet wird. Ein Markenzeichen kann vieles sein, wie zum Beispiel:

  1. Wortmarken: Ein einzelnes Wort oder eine Wortkombination, die als Marke verwendet wird, z.B. „Nike“ oder „Coca-Cola“.

  2. Bildmarken: Logos oder andere grafische Darstellungen, z.B. das „Apple“-Logo oder das Logo der „Deutschen Bank“.

  3. Kombinierte Marken: Eine Kombination aus Wort- und Bildmarken, z.B. das „McDonald's“-Logo, das sowohl das Wort „McDonald's“ als auch das charakteristische „M“ enthält.

  4. Farbmarken: Bestimmte Farben oder Farbkombinationen, die als Marke eingetragen werden, wie z.B. das purpurrote „T-Mobile“-Logo.

  5. Hörmarken: Akustische Zeichen, z.B. der Klang der „Intel“-Melodie.

  6. Hologramme und 3D-Marken: Holografische Darstellungen oder die Form eines Produkts, die als Marken geschützt werden können, wie z.B. die Flasche von „Coca-Cola“ in ihrer charakteristischen Form.

Der Schutz im Markenrecht bezieht sich nicht nur auf das Zeichen selbst, sondern auch auf seine Nutzung im geschäftlichen Verkehr. Das bedeutet, dass der Inhaber einer Marke das ausschließliche Recht hat, diese Marke für die jeweiligen Waren und Dienstleistungen zu verwenden. Niemand anderes darf diese Marke ohne Zustimmung des Markeninhabers nutzen, und bei einem Verstoß können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Wann verstößt man gegen das Markenrecht?

Ein Verstoß gegen das Markenrecht tritt auf, wenn jemand ohne die Zustimmung des Markeninhabers ein geschütztes Markenzeichen für ähnliche Waren oder Dienstleistungen nutzt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es zu einer Verwechslungsgefahr bei den Verbrauchern kommt oder der Eindruck entsteht, dass es sich um Produkte eines anderen Unternehmens handelt. Ein solcher Verstoß kann verschiedene Formen annehmen:

  1. Markenrechtsverletzung durch Nachahmung: Wenn ein Unternehmen eine ähnliche Marke verwendet, die Verwechslungsgefahr mit einer bereits eingetragenen Marke aufwirft.

  2. Markenrechtsverletzung durch die Verwendung eines identischen Zeichens: Wenn ein identisches Markenzeichen für ähnliche oder gleiche Produkte oder Dienstleistungen genutzt wird.

  3. Verwechslungsgefahr: Auch die Verwendung eines ähnlichen Zeichens, das mit einer bereits eingetragenen Marke verwechselt werden könnte, fällt unter eine Markenrechtsverletzung. Die Verwechslungsgefahr ist ein entscheidendes Kriterium.

Ein solcher Verstoß kann nicht nur die Rechte des Markeninhabers beeinträchtigen, sondern auch das Vertrauen der Verbraucher in die Herkunft und Qualität von Produkten und Dienstleistungen gefährden. Im Falle einer Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber gegen den Verletzer vorgehen und Schadensersatz fordern oder eine Unterlassungsklage einreichen.

Was besagt das Marken-Gesetz?

Das Markengesetz (MarkenG) regelt in Deutschland die rechtlichen Rahmenbedingungen für Marken und den Markenschutz. Es legt fest, wie Marken angemeldet, geschützt und verwaltet werden. Zu den wesentlichen Aspekten des Markengesetzes gehören:

  1. Markenanmeldung: Der erste Schritt zum Markenschutz ist die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Nur eingetragene Marken genießen den vollen rechtlichen Schutz, den das Markengesetz bietet.

  2. Schutzhindernisse: Das Markengesetz enthält Regelungen, wann eine Marke nicht eingetragen werden kann. Beispiele für Schutzhindernisse sind: wenn die Marke gegen die öffentliche Ordnung verstößt, beschreibend für die Ware oder Dienstleistung ist oder die Rechte Dritter verletzt.

  3. Markenschutz: Das Markengesetz garantiert dem Markeninhaber die exklusiven Rechte an der Marke. Der Schutz erstreckt sich auf die Waren oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist. Der Markeninhaber kann gegen Verletzungen vorgehen und hat das Recht, seine Marke zu verteidigen.

  4. Löschung und Widerspruch: Das Markengesetz bietet Verfahren, um eine Marke löschen zu lassen oder gegen eine Markenanmeldung Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch kann von einem Dritten erhoben werden, der meint, dass die Marke gegen seine eigenen Rechte verstößt.

  5. Verjährung und Rechte auf eine Marke: Ein Markenschutz bleibt nicht unbegrenzt bestehen. Nach einer gewissen Frist muss die Marke verlängert werden, um ihren Schutz aufrechtzuerhalten.

  6. Durchsetzung von Markenrechten: Markeninhaber können ihre Markenrechte vor Gericht durchsetzen, falls es zu einer Markenrechtsverletzung kommt. Der Markeninhaber kann unter anderem eine Unterlassung, Schadensersatz oder eine Vernichtung der rechtsverletzenden Waren verlangen.

Wie viel kostet Markenrecht?

Die Kosten im Markenrecht hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Marke, der Anzahl der Klassen und der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt. Die wichtigsten Kostenfaktoren sind:

  1. Markenanmeldung: Die Anmeldung einer Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) kostet je nach Anzahl der beanspruchten Klassen für Waren oder Dienstleistungen. Eine Anmeldung kostet in der Regel ab etwa 300 Euro für eine Klasse. Für jede zusätzliche Klasse fallen weitere Kosten an.

  2. Rechtsanwalt: Wenn ein Anwalt für Markenrecht hinzugezogen wird, variieren die Kosten je nach Aufwand und Komplexität des Falls. Eine Markenanmeldung durch einen Anwalt kann zwischen 500 und 1.500 Euro kosten, abhängig davon, wie viele Prüfungen und Recherchen erforderlich sind. Die Beratung zu einer Markenrechtsverletzung oder einer Markenrechtsklage kostet in der Regel zwischen 100 und 300 Euro pro Stunde.

  3. Markenrecherche: Eine gründliche Markenrecherche, um sicherzustellen, dass keine Markenrechtsverletzung vorliegt, kann ebenfalls kostenpflichtig sein. Diese Recherche wird oft von Anwälten oder spezialisierten Agenturen durchgeführt und kostet je nach Umfang zwischen 100 und 500 Euro.

  4. Gerichtskosten und Schadensersatz: Falls es zu einer Markenrechtsklage kommt, fallen zusätzlich Gerichtskosten an. Diese Kosten hängen von der Höhe des Streitwerts ab, der sich nach dem möglichen Schadensersatz richtet. Ein Schadensersatzanspruch kann mehrere Tausend Euro betragen, je nach Umfang der Markenrechtsverletzung.

Deutschen Patent und Markenamt: Wie prüfe ich Markenrechte?

Die Prüfung von Markenrechten erfolgt hauptsächlich durch die Durchführung einer Markenrecherche. Eine Markenrecherche kann helfen, herauszufinden, ob eine Marke bereits eingetragen ist und ob sie möglicherweise mit einer bestehenden Marke kollidiert. Hier sind die wichtigsten Schritte zur Prüfung von Markenrechten:

  1. Markenregister des DPMA durchsuchen: Im Markenregister des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA) können Sie nach bereits eingetragenen Marken suchen. Dies kann direkt über die DPMA-Website oder durch ein Markenrecherche-Tool erfolgen.

  2. Anwaltliche Beratung: Ein erfahrener Anwalt für Markenrecht kann eine tiefgehende Recherche durchführen und Sie hinsichtlich möglicher Risiken und Verwechslungsgefahren beraten.

  3. Ähnliche Marken recherchieren: Um eine Markenrechtsverletzung zu vermeiden, sollten auch ähnliche Marken und Varianten auf ihre mögliche Verwechslungsgefahr geprüft werden.

Welche Marken sind rechtlich geschützt?

Rechtlich geschützt sind alle Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) eingetragen sind. Die eingetragene Marke genießt dabei den vollen Schutz im Bereich der Waren und Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde. Um den vollen Schutz zu gewährleisten, müssen Marken regelmäßig überwacht und erneuert werden.

Was kostet ein Markenanwalt?

Die Kosten für einen Markenanwalt hängen von mehreren Faktoren ab, darunter der Umfang der Beratung, die Komplexität des Falls und die Art der gewünschten Dienstleistungen. Ein Anwalt für Markenrecht bietet eine Reihe von Dienstleistungen an, die zu unterschiedlichen Kosten führen können. Zu den häufigsten Leistungen gehören:

  1. Beratung zur Markenanmeldung: Die Beratung zur Anmeldung einer Marke kann in der Regel zwischen 150 und 500 Euro kosten, je nach Aufwand. Diese Kosten beinhalten oft die Überprüfung der Marke, die Beratung zu den richtigen Waren- und Dienstleistungsklassen sowie die Erstellung und Einreichung der Anmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt.

  2. Markenrecherche: Eine umfassende Markenrecherche, die darauf abzielt, bestehende Marken zu überprüfen und mögliche Konflikte zu identifizieren, kann zwischen 100 und 500 Euro kosten. Diese Recherche ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass die eingetragene Marke keine bestehenden Markenrechte verletzt.

  3. Verteidigung und Durchsetzung von Markenrechten: Die Durchsetzung von Markenrechten kann teurer werden, insbesondere wenn es zu Rechtsstreitigkeiten kommt. Die Kosten für eine Markenrechtsverletzungsklage oder die Verteidigung gegen eine solche Klage hängen vom Umfang des Verfahrens und der Komplexität des Falls ab. Anwälte für Markenrecht berechnen in solchen Fällen in der Regel Stundensätze von 150 bis 300 Euro, was je nach Umfang des Falles schnell mehrere Tausend Euro kosten kann.

  4. Schutz und Lizenzierung von Marken: Ein Markenanwalt kann auch beim Abschluss von Lizenzvereinbarungen oder der Verwaltung von Markenschutzstrategien beraten. Diese Dienstleistungen können ebenfalls zwischen 100 und 300 Euro pro Stunde kosten, abhängig von der Komplexität des Lizenzmodells und der Anzahl der betroffenen Marken.

Es ist wichtig, sich vor der Inanspruchnahme eines Markenanwalts über die voraussichtlichen Kosten zu informieren und gegebenenfalls ein Angebot oder eine Kostenschätzung zu verlangen. Einige Anwälte bieten auch Paketpreise für bestimmte Dienstleistungen wie die Markenanmeldung an.

Was macht ein Anwalt für Markenrecht?

Ein Anwalt für Markenrecht ist spezialisiert auf rechtliche Angelegenheiten, die mit dem Schutz und der Verteidigung von Marken zu tun haben. Zu seinen Aufgaben gehören:

  1. Markenanmeldung: Der Anwalt berät seine Mandanten bei der Auswahl von Marken und hilft bei der Anmeldung von Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA). Er prüft, ob die Marke eingetragen werden kann, führt eine Markenrecherche durch und sorgt für die korrekte Einreichung der Anmeldung.

  2. Markenrecherche und -bewertung: Ein Anwalt für Markenrecht hilft dabei, herauszufinden, ob es ähnliche oder identische Marken gibt, die bereits eingetragen sind und möglicherweise zu einer Markenrechtsverletzung führen könnten. Er führt umfassende Markenrecherchen durch, um das Risiko von Verwechslungen und rechtlichen Auseinandersetzungen zu minimieren.

  3. Beratung und Schutz: Der Anwalt gibt rechtliche Beratung zum Markenschutz, zur Markenüberwachung und zur strategischen Nutzung von Markenrechten. Er hilft dabei, Marken zu schützen und zu verhindern, dass Dritte die Marke ohne Erlaubnis verwenden.

  4. Durchsetzung der Markenrechte: Im Falle einer Markenrechtsverletzung setzt der Anwalt die Rechte seines Mandanten durch. Dies umfasst die Einleitung von Unterlassungsansprüchen, Schadensersatzforderungen oder die Einleitung von gerichtlichen Verfahren gegen die Verletzer.

  5. Verteidigung gegen Ansprüche: Sollte ein Unternehmen von einem Dritten wegen einer Markenrechtsverletzung verklagt werden, übernimmt der Anwalt auch die Verteidigung gegen diese Ansprüche. Er prüft, ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt und erarbeitet eine Verteidigungsstrategie.

  6. Markenlizenzierung und Verträge: Anwälte für Markenrecht unterstützen auch bei der Lizenzierung von Marken und der Erstellung von Lizenzverträgen. Sie helfen dabei, die Marke zu monetarisieren und sicherzustellen, dass die Markenrechte in den Lizenzvereinbarungen ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

  7. Markenrechtsstreitigkeiten: Ein Anwalt für Markenrecht kann in Fällen von Markenstreitigkeiten vor Gericht vertreten, sowohl für den Markeninhaber als auch für den vermeintlichen Verletzer. Er kann auch alternative Streitbeilegungsverfahren wie Mediation oder Schiedsverfahren in Betracht ziehen.

Was kostet eine Markenrechtsverletzung?

Die Kosten einer Markenrechtsverletzung können erheblich sein und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Im Falle einer Markenrechtsverletzung gibt es mehrere Arten von Kosten, die auf den Verletzer zukommen können:

  1. Schadensersatzforderungen: Der Markeninhaber kann Schadensersatz verlangen, wenn sein Markenrecht verletzt wurde. Der Schadensersatz kann entweder den tatsächlichen Schaden des Markeninhabers oder den unrechtmäßig erzielten Gewinn des Verletzers umfassen. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von der Schwere des Verstoßes ab und kann mehrere Tausend Euro betragen.

  2. Gerichtskosten: Falls der Fall vor Gericht geht, müssen auch Gerichtskosten berücksichtigt werden. Diese hängen vom Streitwert ab und können in komplexeren Fällen schnell mehrere Tausend Euro betragen. Im Falle einer verlorenen Klage muss der Verlierer in der Regel auch die Gerichtskosten des Gegners übernehmen.

  3. Anwaltskosten: Anwaltliche Kosten für die Rechtsvertretung in einem Markenrechtsstreit variieren je nach Umfang des Verfahrens. Anwälte berechnen in der Regel Stundensätze zwischen 150 und 300 Euro. Bei einem langwierigen Rechtsstreit können die Kosten schnell in die Tausende gehen.

  4. Strafrechtliche Konsequenzen: In besonders schweren Fällen von Markenrechtsverletzungen, z.B. bei vorsätzlicher Verletzung von Markenrechten oder bei schwerwiegendem Betrug, können auch strafrechtliche Konsequenzen drohen. Dies kann zu Geldstrafen oder sogar zu Freiheitsstrafen führen.

  5. Produktvernichtung und Abmahngebühren: Bei einer Markenrechtsverletzung kann der Markeninhaber die Vernichtung der rechtsverletzenden Produkte fordern, was zusätzliche Kosten verursacht. Zudem können Abmahngebühren für die außergerichtliche Einigung mit dem Markeninhaber fällig werden.

FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Markenrecht

1. Was fällt unter das Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Zeichen, die zur Kennzeichnung von Waren und Dienstleistungen dienen. Dies können Wörter, Namen, Logos, Slogans, Farben, Formen oder auch Klänge und holografische Darstellungen sein. Das Markenrecht sorgt dafür, dass Unternehmen ihre Marke vor der unautorisierten Nutzung durch Dritte schützen können.

2. Wann verstößt man gegen das Markenrecht?

Ein Verstoß gegen das Markenrecht liegt vor, wenn ein Zeichen verwendet wird, das einer eingetragenen Marke ähnlich oder identisch ist, und dadurch die Unterscheidungskraft der Marke oder die Rechte des Markeninhabers beeinträchtigt werden. Dies kann zu einer Verwechslungsgefahr im geschäftlichen Verkehr führen, wodurch die Markenrechte verletzt werden.

3. Was besagt das Markengesetz?

Das Markengesetz regelt die Anmeldung, den Schutz, die Rechte und Pflichten rund um Marken in Deutschland. Es definiert, welche Zeichen markenfähig sind, wie Marken eingetragen werden und welche Rechte der Markeninhaber genießt, wie etwa das Recht, Dritte von der Nutzung ähnlicher oder identischer Marken abzuhalten.

4. Wie viel kostet Markenrecht?

Die Kosten für die Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) liegen derzeit bei etwa 300 bis 400 Euro für die Anmeldung einer Marke in einer Klasse. Zusätzliche Kosten können für Anwälte, Markenrecherche und andere rechtliche Dienstleistungen anfallen.

5. Wie prüfe ich Markenrechte?

Eine Markenrecherche kann helfen, festzustellen, ob ein Zeichen bereits als Marke eingetragen ist. Dies kann durch das DPMA-Register erfolgen, in dem eingetragene Marken öffentlich zugänglich sind. Anwälte für Markenrecht führen in der Regel auch eine umfassende Markenrecherche durch, um rechtliche Risiken zu minimieren.

6. Welche Marken sind rechtlich geschützt?

Rechtlich geschützt sind Marken, die beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder bei anderen zuständigen Behörden eingetragen wurden. Dazu gehören Wortmarken, Bildmarken, kombinierte Marken (Wort/Bild), 3D-Marken und andere Zeichen, die in den entsprechenden Klassen von Waren und Dienstleistungen verwendet werden.

7. Was kostet ein Markenanwalt?

Die Kosten für einen Markenanwalt variieren je nach Dienstleistung. Eine Beratung zur Markenanmeldung kann zwischen 150 und 500 Euro kosten. Bei Rechtsstreitigkeiten oder Markenrechtsverletzungen können die Kosten erheblich steigen, mit Stundensätzen von 150 bis 300 Euro.

8. Was macht ein Anwalt für Markenrecht?

Ein Anwalt für Markenrecht berät Unternehmen zu Markenanmeldungen, führt Markenrecherchen durch, hilft bei der Durchsetzung von Markenrechten und vertritt seine Mandanten bei Markenrechtsstreitigkeiten. Er sorgt dafür, dass Marken korrekt eingetragen werden und schützt die Rechte seiner Mandanten vor möglichen Verletzungen.

9. Was kostet eine Markenrechtsverletzung?

Die Kosten einer Markenrechtsverletzung beinhalten Schadensersatzforderungen, die sich nach dem entstandenen Schaden oder dem unrechtmäßig erzielten Gewinn des Verletzers richten. Es können auch Gerichtskosten, Anwaltsgebühren und Abmahnkosten anfallen. In schwerwiegenden Fällen sind sogar strafrechtliche Konsequenzen möglich.

10. Wann verstößt man gegen Markenrecht?

Ein Verstoß gegen das Markenrecht tritt auf, wenn ein Dritter ein Zeichen verwendet, das mit einer eingetragenen Marke verwechselt werden könnte oder die Unterscheidungskraft der Marke beeinträchtigt. Dies passiert meist im geschäftlichen Verkehr und führt zu einer Verwechslungsgefahr.

Weitere Überlegungen und Vorsichtsmaßnahmen

Unternehmen sollten Markenrechte nicht nur beim Markenschutz, sondern auch bei der Nutzung ihrer Marken im Geschäftsbetrieb regelmäßig überwachen. Es ist ratsam, in regelmäßigen Abständen eine Markenrecherche durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine neuen Marken oder ähnliche Marken eingetragen werden, die zu Konflikten führen könnten. Auch die Dokumentation der Markenverwendung und der entsprechenden Schutzrechte ist wichtig, um im Falle einer Markenrechtsverletzung schnell reagieren zu können.

Zusätzlich sollten Unternehmen sich darüber im Klaren sein, dass der Markenschutz regelmäßig erneuert werden muss. Die Markeneintragung ist nicht unbegrenzt gültig und muss nach einer bestimmten Frist verlängert werden. Diese Verlängerungen verursachen zusätzliche Kosten, die in die langfristige Markenstrategie einfließen sollten.

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