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Eine Geschwindigkeitsüberschreitung tritt auf, wenn ein Fahrzeug die erlaubte Geschwindigkeit auf einer Straße überschreitet. Die Geschwindigkeitsbegrenzung ist in der Regel durch Schilder angegeben.
Die Kosten für eine Geschwindigkeitsüberschreitung variieren je nach Land und Bundesland. In Deutschland werden bei Geschwindigkeitsüberschreitungen in der Regel Bußgelder, Punkte in Flensburg und gegebenenfalls ein Fahrverbot verhängt
Die Anzahl der Punkte, die für eine Geschwindigkeitsüberschreitung vergeben werden, hängt von der Höhe der Überschreitung ab. In der Regel gibt es einen Punkt bei einer geringen Überschreitung und bis zu drei Punkte bei einer höheren Überschreitung.
Ja, man kann eine Geschwindigkeitsüberschreitung anfechten, wenn man der Meinung ist, dass sie zu Unrecht verhängt wurde. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Beweislast in der Regel beim Betroffenen liegt.
Ein Fahrverbot wird in der Regel bei schwerwiegenden Geschwindigkeitsüberschreitungen verhängt. Die Dauer des Fahrverbots hängt von der Schwere der Überschreitung ab und kann von wenigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten reichen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung lässt sich am besten vermeiden, indem man sich an die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Es ist auch wichtig, aufmerksam zu fahren und sich auf die Straße zu konzentrieren, um rechtzeitig reagieren zu können.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird nicht im Führungszeugnis eingetragen, sondern nur im Verkehrszentralregister in Flensburg. Die Dauer, wie lange die Eintragung dort bleibt, hängt von der Schwere der Überschreitung ab. In der Regel beträgt die Dauer jedoch zwei Jahre.
In Deutschland werden bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 20 km/h innerorts in der Regel 35 Euro Bußgeld fällig. Bei einer Überschreitung von 21 bis 25 km/h innerorts beträgt das Bußgeld bereits 80 Euro. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen auf Autobahnen und außerorts sind die Bußgelder etwas höher.
Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h droht in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat. Zudem müssen Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Bußgelder je nach Bundesland unterschiedlich sein können. Es empfiehlt sich daher, immer einen Blick in die jeweiligen Bußgeldkataloge zu werfen. Weitere Details finden sie und unseren Geschwindigkeitstabellen. (Verlinkung)
Gemäß § 3 Abs. 1, 2 und 4 StVO ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Straßen und Autobahnen in Deutschland geregelt. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts drohen folgende Bußgelder:
Zudem ist bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts ab 21 km/h ein Fahrverbot von einem Monat möglich.
Weitere Details finden sie und unseren Geschwindigkeitstabellen. (Verlinkung)
Es gibt im Bußgeldkatalog Unterschiede zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts und einer Verletzung der Tempolimits außerhalb geschlossener Ortschaften. Aber welche Höchstgeschwindigkeit ist eigentlich erlaubt, wenn man außerhalb von Städten und Dörfern unterwegs ist?
Laut § 3 Absatz 3 Ziffer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) darf man außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens 100 km/h fahren, wenn man ein Fahrzeug bis zu einem Gewicht von 3,5 Tonnen lenkt. Für Autofahrer auf Autobahnen gibt es zudem eine Richtgeschwindigkeit von 130 km/h.
Wenn es keine Verkehrsschilder gibt, die eine andere Geschwindigkeit vorschreiben, handelt es sich bei der Richtgeschwindigkeit um eine empfohlene Höchstgeschwindigkeit und nicht um eine festgelegte Geschwindigkeitsbegrenzung. Sobald aber Schilder mit einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit angezeigt werden, gilt diese als verbindlich und die Empfehlung der Richtgeschwindigkeit entfällt. Allerdings halten sich viele Autofahrer nicht an die
Geschwindigkeitsvorgaben und werden entsprechend geblitzt – sowohl inner- als auch außerorts. Wer auf der Autobahn bis zu 20 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, muss laut Bußgeldkatalog zwischen 20 und 60 Euro Bußgeld zahlen. Wenn man noch schneller fährt, drohen deutlich höhere Bußgelder sowie Punkte in Flensburg.
Wenn ein Fahrer außerorts mit 41 km/h oder mehr über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt wird, kann ihm ein Fahrverbot drohen. In der Bußgeldtabelle kann man im Detail nachsehen, welche Sanktionen (Kosten, Punkte, Fahrverbote) der Bußgeldkatalog bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit außerorts vorsieht.
Die Höchstgeschwindigkeit innerorts ist gesetzlich geregelt, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Laut § 3 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt in geschlossenen Ortschaften eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Diese Geschwindigkeitsbegrenzung ist für alle Fahrzeugtypen und -größen verbindlich und muss unbedingt eingehalten werden.
In einigen Fällen kann die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts jedoch auch niedriger sein. So kann zum Beispiel in Wohngebieten oder bei schlechten Sichtverhältnissen eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h durch entsprechende Verkehrsschilder vorgegeben werden. Es ist wichtig, dass Fahrerinnen und Fahrer sich an diese Vorgaben halten, um ihre eigene Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Wer die Höchstgeschwindigkeit innerorts überschreitet, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Laut Bußgeldkatalog sind bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von bis zu 10 km/h innerorts Bußgelder von 15 bis 35 Euro vorgesehen. Bei einer Überschreitung von 11-15 km/h steigt das Bußgeld auf 25 bis 80 Euro und bei 16-20 km/h auf 70 bis 100 Euro. Bei höheren Geschwindigkeitsüberschreitungen können auch Punkte in Flensburg, Fahrverbote oder sogar eine Geld- oder Freiheitsstrafe drohen.
Es ist daher von großer Bedeutung, sich an die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerorts zu halten und auch auf Verkehrsschilder und -markierungen zu achten, um unnötige Strafen und Unfälle zu vermeiden.
Geschwindigkeitsüberschreitungen können nicht nur aufgrund von Unaufmerksamkeit oder Fehleinschätzungen passieren, sondern auch in besonderen Verkehrssituationen wie beispielsweise Baustellen, Schulen oder Krankenhäusern. In diesen Bereichen gelten oft spezielle Verkehrsvorschriften, die von der normalen Geschwindigkeitsbegrenzung abweichen und besonders beachtet werden sollten.
In Baustellenbereichen ist die Geschwindigkeit in der Regel auf 80 km/h beschränkt, um die Sicherheit der Arbeiter und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Auch kann eine reduzierte Geschwindigkeit durch ein Verkehrszeichen wie beispielsweise ein Tempolimit vorgegeben sein. In Schul- und Krankenhausbereichen gibt es oft eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h, um Kinder und kranke Patienten vor Gefahren zu schützen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung in diesen Bereichen kann teuer werden. Das Bußgeld kann hierbei bis zu 680 Euro betragen, sowie Punkte in Flensburg und sogar ein Fahrverbot drohen. Um dies zu vermeiden, sollten Verkehrsteilnehmer die speziellen Verkehrsvorschriften beachten und ihre Geschwindigkeit anpassen.
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung in besonderen Verkehrssituationen empfiehlt es sich, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren, der auf diesem Gebiet spezialisiert ist. Ein kompetenter Anwalt kann helfen, das Bußgeld zu reduzieren oder mögliche Folgen wie Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot abzuwenden.
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) legt in Deutschland die Regeln für den Straßenverkehr fest, einschließlich der Geschwindigkeitsbeschränkungen. Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen dazu, die Sicherheit auf den Straßen zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden. Es gibt jedoch auch spezielle Verkehrssituationen, in denen besondere Geschwindigkeitsregelungen gelten.
So gibt es beispielsweise in Baustellenbereichen oder bei der Durchfahrt von Tunneln spezielle Geschwindigkeitsbeschränkungen, die unbedingt einzuhalten sind. Auch bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, wie starkem Regen oder Schnee, kann es zu besonderen Geschwindigkeitsbegrenzungen kommen. In Schul- und Wohngebieten ist ebenfalls oft eine niedrigere Geschwindigkeit vorgeschrieben, um die Sicherheit von Kindern und Fußgängern zu gewährleisten.
Wer gegen diese speziellen Geschwindigkeitsregelungen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot rechnen. Um solche Strafen zu vermeiden, ist es wichtig, sich stets an die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und sich auf besondere Verkehrssituationen einzustellen. Die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen ist nicht nur wichtig für die Sicherheit auf den Straßen, sondern auch für den Umweltschutz. Ein höheres Tempo bedeutet in der Regel auch einen höheren Treibstoffverbrauch und damit eine höhere CO2-Emission. Durch das Einhalten der Geschwindigkeitsbegrenzungen kann jeder Autofahrer dazu beitragen, die Umwelt zu schonen.
Wer geblitzt wird und eine Geschwindigkeitsüberschreitung begeht, fürchtet häufig um seinen Führerschein. Doch ab wann droht ein Fahrverbot für Temposünder und wie lange bleibt der Führerschein weg? Der Bußgeldkatalog sieht klare Regelungen für Geschwindigkeitsüberschreitungen vor.
Für folgende Verstöße wird ein Fahrverbot ausgesprochen:
Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts von mindestens 31 km/h muss der betroffene Fahrer mit einem Fahrverbot von einem Monat rechnen. Zusätzlich werden ein Bußgeld von 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg fällig. Ebenso wird ein Monat Fahrverbot verhängt, wenn die Höchstgeschwindigkeit um 41 bis 50 km/h überschritten wurde. Hier sieht die Bußgeldtabelle ein Bußgeld von 400 Euro und zwei Punkte vor. Bei einer Überschreitung von 51 bis 60 km/h gibt es zwei Monate Fahrverbot, ab 61 km/h sogar drei Monate Fahrverbot. Selbstverständlich sind auch in diesen Fällen empfindliche Bußgelder und Punkte in Flensburg zu erwarten.
Nachfolgend finden Sie eine Zusammenfassung der Sanktionen, die seit der Einführung der StVO-Novelle bei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb geschlossener Ortschaften verhängt werden:
Wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften zu schnell fährt, kann das sehr teuer werden. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog wird der Führerschein bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 41 km/h oder mehr eingezogen und man bekommt ein Fahrverbot für einen Monat. Zusätzlich gibt es ein Bußgeld in Höhe von 320 Euro und zwei Punkte in Flensburg. Wenn man sogar zwischen 51 und 60 km/h zu schnell fährt und geblitzt wird, wird man mit einem Fahrverbot für einen Monat, 480 Euro Bußgeld und zwei Punkten bestraft.
Eine längere Zeit ohne Führerschein muss man hinnehmen, wenn man mit 61 bis 70 km/h zu schnell gefahren ist. Dann beträgt das Fahrverbot zwei Monate. Bei einer Überschreitung von über 70 km/h gibt es sogar ein Fahrverbot für drei Monate. Für diese Vergehen muss man nicht nur ein hohes Bußgeld bezahlen, sondern bekommt auch noch zwei Punkte in Flensburg.
Um es noch einmal zusammenzufassen: In der folgenden Tabelle kann man sehen, wann und wie lange Fahrverbote ausgesprochen werden und welche weiteren Strafen bei Geschwindigkeitsübertretungen außerhalb geschlossener Ortschaften seit der Einführung der StVO-Novelle gelten:
Je nach Methode der Geschwindigkeitsmessung können unterschiedliche Verfahrensweisen angewendet werden:
Wurde die Geschwindigkeitsüberschreitung durch eine Lasermessung während einer Verkehrskontrolle oder durch eine Videoaufzeichnung aus einem Fahrzeug heraus, z.B. auf Autobahnen, festgestellt, wird der Fahrer direkt vor Ort über die Sanktionen informiert. Oft kann das Verwarnungsgeld schon sofort beglichen werden. Später erhält der Fahrer dann schriftlich einen Bußgeldbescheid, der zusätzlich zu den Kosten für die Überschreitung noch Gebühren und Auslagen beinhaltet.
Bei stationären Blitzern wird der Fahrzeughalter in der Regel innerhalb von Tagen oder Wochen von der zuständigen Verwaltungsbehörde schriftlich über das Vergehen informiert und erhält den Bußgeldbescheid.
Falls die Geschwindigkeitsüberschreitung laut Bußgeldkatalog mit maximal 55 Euro sanktioniert wird, kann der Fahrzeughalter einen Verwarnungsbogen bekommen. Wenn er innerhalb der vorgegebenen Frist das Verwarngeld bezahlt, hat er keine weiteren Konsequenzen zu befürchten. Falls der Fahrzeughalter das Verwarngeld nicht innerhalb der Frist zahlt oder mit dem Vorwurf nicht einverstanden ist, wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches mit zusätzlichen Verwaltungskosten verbunden ist.
Wird laut Bußgeldkatalog eine höhere Strafe verhängt, als 55 Euro, wird das Bußgeldverfahren automatisch eingeleitet. Dem Beschuldigten wird in diesem Fall oft ein Anhörungsbogen zugeschickt, in dem er Stellung zu dem Vorwurf beziehen kann.
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